Interview mit Herrn Kazanci von der Schmitz-Horn-Treber GmbH Assekuranzmakler zur Versicherung von Elektrofahrzeugen
Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen stellt viele Werkstätten und Unternehmen vor neue Herausforderungen. Auch die Versicherungswirtschaft wird sich auf die neue Antriebstechnologie einstellen müssen. Elektromobilitätonline.de konnte Herrn Kazanci von der Schmitz-Horn-Treber GmbH Assekuranzmakler für ein Gespräch gewinnen. Der Schmitz-Horn-Treber GmbH fällt in Deutschland eine Vorreiterrolle zu, was die Spezialisierung auf Elektromobilität betrifft. Bereits seit 2009 bieten die Versicherungsmakler gewerbliche und private Lösungen rund um die Elektromobilität und deren Versicherungsmöglichkeiten.
eMobilitätOnline: Wieso gibt es spezielle Versicherungsangebote für Elektrofahrzeuge?
Herr Kazanci: Die Besonderheit des Elektrofahrzeugs verbunden mit dem hohen materiellen Wert der Sache macht dieses zu einem Wertgegenstand, den man versichert wissen möchte. Der Versicherungsmarkt orientiert sich hier klassisch an der Nachfrage.
Müssen Elektroroller und Pedelecs bzw. Elektrofahrräder auch versichert werden?
Ein Pedelec ohne Anfahrhilfe unterliegt nicht der Pflichtversicherung (PflVG), wenn es nicht schneller als 20 km/h fahren kann. Wir empfehlen jedoch aufgrund unserer gesetzlichen Schadensersatzpflicht (§ 823 BGB) zumindest den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Für ca. 60 € p. a. ist diese Deckung bereits erhältlich. Verfügt das Pedelec jedoch über eine Anfahrhilfe, muss ein gültiges Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) am Pedelec montiert sein. Für eBikes oder Elektrofahrräder gilt gleiches. Auf unserem Portal zur Elektromobilität finden Interessierte Details zur Versicherungspflicht, Helmpflicht und den Zulassungsvoraussetzungen unter www.emc24.com.
Was gilt es bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung besonders zu beachten, wenn ich ein neues Elektromobil erworben habe?
Wir empfehlen hier insbesondere bei Online-Tarifen darauf zu achten, dass mindestens die gesetzliche Mindestdeckung zur Kfz-Haftpflichtversicherung dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegt. Darüber hinaus entscheidet das Risikobewusstsein des Kunden und sein Portemonnaie, ob er eine Fahrzeugversicherung abschließen sollte oder nicht. Einen großen finanziellen Kostenblock selbst zu stemmen oder auf einen Versicherer zurück zu greifen der einem dieses Risiko abnimmt, ist hierbei eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Preis und Leistung des eingekauften Versicherungsschutzes sollten natürlich angemessen sein und entsprechend dem Wert des Fahrzeugs auch Sinn ergeben.
Versichert jede Kfz-Versicherung mein Elektromobil? Welche speziellen Versicherungsangebote bietet die Schmitz · Horn · Treber GmbH Assekuranzmakler?
Der Gesetzgeber sieht für die Kfz-Haftpflichtversicherung einen „Kontrahierungszwang“ gemäß Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vor. Das Versicherungsunternehmen (VU) darf somit nicht grundlos Versicherungsanträge ablehnen. Dies gilt jedoch nicht für die Fahrzeugvoll- oder –teilkaskoversicherung. Dem VU wird dennoch die Möglichkeit eingeräumt, einen Risikozuschlag zu erheben und hierdurch eine höhere Versicherungsprämie zu verlangen. Insbesondere bei Elektrofahrzeugen verlangen viele Versicherer so hohe Risikozuschläge, dass der Kunde abgeschreckt wird und sich freiwillig nach einem anderen Versicherer umschaut. Wir als Versicherungsmakler können unseren Kunden diese Strapazen ersparen. Bereits seit 2009 bieten wir günstige und vor allem transparente Versicherungstarife für Elektrofahrzeuge. Im Rahmen unseres speziell auf Elektrofahrzeuge zugeschnittenem Versicherungskonzeptes, bieten wir unseren Kunden Versicherungsschutz für Risiken, welche sonst von der Kaskoversicherung ausgeschlossen sind. So sind z. B. Bedienungsfehler, innere Betriebsschäden und Kurzschlussschäden (auch Überstrom und Überspannung) über dieses Konzept versichert. Wir vermarkten dieses Konzept bereits seit 2010 erfolgreich unter dem Namen „elektro mobilitäts cover“.
Was passiert bei einem Schaden? Ist der Ablauf der gleiche wie bei konventionellen Fahrzeugen und kann ich zu jeder Werkstatt gehen?
Der Ablauf bei bzw. nach einem Schaden unterscheidet sich für den Halter eines Elektrofahrzeugs nicht wesentlich von dem gewohnten Ablauf bei Schäden an konventionellen Fahrzeugen. Für die Werkstätten bedeutet dies jedoch einen klaren Anstieg der Anforderungen an ihre Mitarbeiter und die einzelnen Arbeitspositionen. Die Qualifikation und Ausrüstung müssen den Sicherheitsvorschriften genüge tun und die Herstellervorgaben eingehalten werden. Neue Arbeitspositionen, wie die Spannungsfreiheit, herzustellen und das Handling mit der Batterie (Lagerung, Transport, Recycling etc.) werden Zusatzkosten und längere Reparaturzeiten zur Folge haben.
Haben Elektrofahrzeuge tendenziell weniger Unfälle bzw. steht dies zu Erwarten?
Aufgrund der geringen Anzahl von Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen ist es schwer, hier eine fundierte Aussage zu treffen. Um einen statistischen Vergleich vornehmen zu können, müssten deutlich mehr Elektrofahrzeuge produziert und abgesetzt werden. Aktuell ist jedoch zu beobachten, dass Halter von Elektrofahrzeugen ein sehr hohes Umweltbewusstsein mitbringen und den Nachhaltigkeitsgedanken pflegen. Somit sind sie im Straßenverkehr deutlich defensiver unterwegs und gehen mit ihren Fahrzeugen auch vorsichtiger um. Die hohen Anschaffungspreise für Elektrofahrzeuge deuten auch ein Anhalten dieser Tendenz an. Wie die Schadenstatistiken der Zukunft jedoch aussehen werden, hängt ganz von der Durchdringung des Elektrofahrzeugs auf dem Automobilmarkt ab.
Wie werden Batterien versichert? Sind Sie Teil der Kasko oder muss dafür eine extra Versicherung abgeschlossen werden?
In Folge eines Unfalls wird im Rahmen der Vollkaskoversicherung auch für die Batterie Versicherungsschutz geboten. Dennoch gibt es hier unterschiedliche Ansätze. Während die Versicherungswirtschaft im Rahmen der konventionellen Fahrzeugversicherung noch keine auf Elektrofahrzeuge abgestimmten Bedingungswerke vorsieht, haben einige Automobilhersteller eine eigene Lösung gefunden. Sie sind dahin übergegangen, dass sie die Batterie über ein Leasing-Modell an den Mann bringen und hierdurch das Fahrzeug günstiger absetzen können. Der große Kostenblock für die Batterie fällt gänzlich weg, da die Batterie nicht mitverkauft wird. Für den Käufer erübrigt sich somit eine zusätzliche Batterieversicherung, da der Leasinggeber bzw. Hersteller die Gefahr für die Batterie trägt. Das ist sicherlich nicht die günstigste Lösung, jedoch in Anbetracht der Schwierigkeiten, einen adäquaten Versicherungsschutz für des „Deutschen liebstes Kind“ zu bekommen, eine Alternative.
Vielen Dank für das Interview!
Weitere Informationen zur Schmitz-Horn-Treber GmbH Assekuranzmakler erhalten Sie unter www.emc24.com.