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Dr. Gert Leutner
Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle

Dr. Gert Leutner

Interview mit Dr. Gerd Leutner von der Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle

Die Elektromobilität dringt immer weiter in den öffentlichen Raum und beansprucht den Platz, der ihr als zukunftsweisende Technologie zusteht. Die Angebotsvielfalt steigt und die Ladeinfrastruktur wird ausgebaut, aber der technische Fortschritt und die Ausbreitung stellen sowohl gesellschaftliche wie Marktakteure vor neue Herausforderungen, die ihrerseits neuartige juristische Fragestellungen aufwerfen.

Die international tätige Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle hat sich schon frühzeitig mit den Trends und Rahmenbedingungen der Elektromobilität befasst, verfügt über Spezialisten aus allen maßgeblichen Rechtsgebieten und beteiligt sich mit Veröffentlichungen, Gutachten und Initiativen an den relevanten aktuellen Debatten rund um die Zukunftstechnologie. CMS Hasche Sigle ist Mitglied des Forums Elektromobilität der Fraunhofer Gesellschaft.

 

eMobilitätOnline: Als weltweit agierende, wirtschaftsberatende Anwaltssozietät haben Sie sich u.a. auf das Themengebiet Elektromobilität spezialisiert. Welchen Stellenwert hat die eMobilität bei CMS Hasche Sigle?

 

Dr. Gerd Leutner/CMS Hasche Sigle: Die Elektromobilität spiegelt als Querschnittsmaterie die Full-Service-Kompetenz der Sozietät wider. Zudem handelt sich um Zukunftstechniken, deren Bedeutung stetig wächst und weiter wachsen wird - analog dazu nimmt auch die Elektromobilität bei CMS Hasche Sigle einen immer größeren Stellenwert ein. Wir wollen verstehen, was unsere Mandanten bewegt und wohin sie sich entwickeln.

 

Welche Aspekte der Elektromobilität stehen in der Rechtsberatung und -klärung im Vordergrund?

 

Da es sich um relativ junge Technologieanwendungen handelt, zumindest was die Verbreitung anbelangt, haben viele Aspekte noch keinen etablierten  rechtlichen Rahmen. Vor allem der Aufbau einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur steht hierbei im Vordergrund, aber auch bei der Organisation von Modellvorhaben sowie beim rechtlichen Rahmen im Allgemeinen besteht noch Klärungsbedarf.

 

Wer sind Ihre Auftraggeber? Hauptsächlich Fahrzeughersteller und Zulieferer aus der Automobilbranche oder auch andere Marktakteure?

 

Wir arbeiten mit allen Marktakteuren: Fahrzeugherstellern, Zuliefer-Firmen, Unternehmen aus der Energiebranche sowie solchen, die mit dem Aufbau und der Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur befasst sind.

 

Können Sie uns ein Beispiel einer typischen Rechtsberatung geben?

 

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aus Vertraulichkeitsgründen auf diesen Punkt nicht näher eingehen kann.

 

Welche rechtlichen Aspekte müssen bspw. vor der Markteinführung eines neuen Elektroautos bedacht werden?

 

Vor dem Markteintritt eines jeden Produkts aus dem Feld Elektromobilität besteht umfassender rechtlicher Klärungsbedarf, sei es die Lieferung von Energie über die öffentliche oder halböffentliche Ladeinfrastruktur, sei es der Vertrieb von Fahrzeugen oder Zubehörteilen. Vor allem Fragen der Produkthaftung werden detailliert geregelt. Auch die Werbeaussagen und -slogans, mit denen das neue Elektroauto beworben wird, werden intensiv geprüft, ob sie anfechtbar sind oder bestehende Rechte verletzt werden.  Und schließlich muss ein solides Vertragswerk ausgearbeitet werden, das dem jeweiligen Geschäftsmodell des Fahrzeugherstellers zur Finanzierung der Batterie entspricht.

 

Wie sehen Sie die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland im internationalen Vergleich?

 

Man kann schon beobachten, dass die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland etwas langsamer vonstattengeht als dies etwas in Ländern der Fall ist, die durch gezielte massive staatliche Subventionen den Absatz von Elektrofahrzeugen fördern, beispielsweise Frankreich oder Norwegen. Die langsamere Entwicklung zeitigt m.E. aber auch die positive Folge, dass der Auf- und Ausbau einer Elektromobilitäts-Infrastruktur substanzieller und dauerhafter sein wird.

 

Was stellen aus Ihrer Sicht die rechtlichen Herausforderungen der Elektromobilität für die nahe und mittlere Zukunft dar bzw. in welchen Bereichen besteht heute noch großer rechtlicher Klärungsbedarf?

 

Wie schon angesprochen besteht im gesamten Bereich der Elektromobilität noch einiger Klärungsbedarf. Die vielfältigen Geschäftsmodelle der eMobilität, mit denen die Fahrzeughersteller und Vertriebe um die Gunst der Kunden werben, verlangen nach einer stichhaltigen Ausgestaltung von Anbieter-AGB. Und vor allem das Thema Ladeinfrastruktur birgt noch Handlungsbedarf: Die Ladeinfrastruktur in Deutschland entwickelt sich sehr gut, immer mehr Anbieter und Modelle bereichern den Markt, das muss alles noch rechtlich eingeordnet und die Bezugsrahmen geklärt werden. Auch die Fragen nach dem Zugang zur und die Verantwortlichkeit für die bestehende Ladeinfrastruktur sind noch nicht abschließend geklärt. Es gibt also noch viel zu tun!

 

Herr Dr. Leutner, vielen Dank für das Interview!

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