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Priwo/Public Domain, via Wikimedia Commons

Für alle, die ein Elektroauto gewerblich nutzen, ist dies eine relevante Frage: Können Fahrten mit dem Elektroauto zur Stromtankstelle steuerlich abgesetzt werden? Das Portal Haufe Finance nahm sich dieser Frage an. Das Grundproblem: Um ein E-Auto optimal nutzen zu können, sollte es zu Hause nachts aufgeladen werden.

Hat dies nun zur Konsequenz, dass aus den Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte voll abziehbare betriebliche Fahrten werden oder greift weiterhin die übliche Entfernungspauschale?

Haufe Finance verweist darauf, dass es zu dieser Frage keine Stellungnahme der Finanzverwaltung gebe und auch davon auszugehen sei, dass hierzu nicht Stellung genommen wird, da Elektrofahrzeuge unter diesem Aspekt nicht anders behandelt werden als normale Verbrenner. Daher seien Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Betriebsstätte zwar betriebliche Fahrten, jedoch bleibe der Betriebsausgabenabzug auf die Höhe der Entfernungspauschale begrenzt.

Der Weg zur Stromtankstelle ist als betriebliche Fahrt einzustufen

 

Anders verhält es sich mit Fahrten zur Stromtankstelle – analog zu Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb, bei denen Fahrten zur Tankstelle als voll abziehbare betriebliche Fahrt abgerechnet werden können. Daher ist ein Umweg zu einem Ladepunkt betrieblich veranlasst und somit voll absetzbar. Liegt die Stromtankstelle jedoch genau auf dem Weg zur ersten Betriebsstätte, kann nur die Entfernungspauschale angesetzt werden.

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