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Nachdem der Bund seit diesem Frühjahr mit rund 300 Millionen Euro die Errichtung von öffentlich zugänglichen Stromtankstellen fördert, schiebt Bayern ein ergänzendes Landesförderprogramm hinterher, um das selbst gesetzte Ziel von 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen im Freistaat im Jahr 2020 zu erreichen.

Das Bayerische Ladeinfrastrukturförderprogramm beginnt am 1. September 2017 und soll am 31. Dezember 2020 enden. Gefördert werden nicht nur die Errichtung der Stromtankstelle, sondern auch der Netzanschluss und die Montage. Anträge können sowohl natürliche als auch juristische Personen, einschließlich Kommunen, stellen. Bedingung ist, dass die Ladesäule öffentlich zugänglich ist, der Betrieb der Ladesäule mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt, die Mindestbetriebsdauer auf 6 Jahre angelegt ist und die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.

Weitere Infos zum Ladeinfrastrukturförderprogramm Bayerns finden Sie HIER.

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