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Künftig soll an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten komplett geeicht abgerechnet werden – nach Kilowattstunden und Ladezeiten.
Fraport

Künftig soll an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten komplett geeicht abgerechnet werden – nach Kilowattstunden und Ladezeiten.

Ab sofort können die Kunden des E.ON-Ladenetzes sich auf ein Festpreismodell zur Strombetankung ihrer E-Fahrzeuge verlassen. Der Energiedienstleister vermeldet, dass an seinen Ladepunkten nun sämtliche Kunden gleichviel zahlen – unabhängig von der Dauer des Ladevorgangs und der Menge des geladenen Stroms.

Im Sinne der Fair-Use-Policy ruft E.ON Drive seine Kunden auf, die Ladepunkte frei zu machen, sobald ihr Wagen voll geladen ist, um zugeparkte Ladepunkte zu verhindern und auch anderen Stromautobesitzern die Möglichkeit zur Ladung ihrer Fahrzeuge zu verschaffen. Aus diesem Grund werden Beschränkungen der Parkdauer eingeführt: An Schnellladepunkten gilt eine maximale Parkdauer von einer Stunde und auch an Normalladepunkten sind zeitliche Beschränkungen einzuhalten, die nachts jedoch ausgesetzt werden.

Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Eichung gewerblicher Messeinrichtungen

Mit der Abrechnung über Ladepauschalen reagiert E.ON auf die gesetzgeberischen Anforderungen, die eine Eichung aller gewerblich genutzten Messeinrichtungen – und damit auch der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge – fordert.

„Derzeit gibt es auf dem Markt keine Lösung, die eine komplett geeichte Abrechnung nach Kilowattstunden und Ladezeit auch im Roaming erlaubt. Mit dem Festpreismodell können wir bereits heute eine kundenfreundliche und zu hundert Prozent eichrechtskonforme Lösung anbieten“, so Andreas Pfeiffer, der bei E.On für das E-Mobility-Geschäft verantwortlich ist. „Idealerweise kommen wir schnell zu einer branchenweit einheitlichen Lösung, die die notwendige Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten garantiert und damit die Elektromobilität in Deutschland fördert“, so Pfeiffer weiter.

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