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Ab dem 22.11.18 können beim Bund wieder Förderanträge zum Ladeinfrastrukturaufbau eingereicht werden.
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Ab dem 22.11.18 können beim Bund wieder Förderanträge zum Ladeinfrastrukturaufbau eingereicht werden.

Ab heute können private Investoren, Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stellen. In seinem 3. Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)  die Errichtung von bis zu 10.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten.

Die Anträge auf Ladeinfrastruktur-Förderung können bis 21.02.2019 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Förderfähig sind die Investitionen rund um die Hardware und die Netzanschlusskosten. Dabei werden im neuen Förderaufruf laut BMVI in besonderer Weise die Bedarfe von neuen Schnell- und Normalladepunkten vor Ort berücksichtigt.

Förderung orientiert sich künftig auch nach dem regionalen Bedarf

So kommt erstmals ein Standorttool für alternative Infrastrukturen zum Einsatz, das entsprechende Raum -und Infrastrukturen, Struktur-, Fahrzeug- sowie Mobilitätsdaten für die nächste Ausbauphase analysiert. Dabei richtet sich die Höhe der Investitionsbeihilfe zu den förderfähigen Kosten in einem festgelegten Gebiet nach dem berechneten Bedarf, um einen flächendeckenden Ausbau der Elektroauto-Ladeinfrastruktur sicherzustellen.

Wertvolle Unterstützung beim Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur erhalten Kommunen und Geschäftskunden über den einzigartigen emobilität.business Leadservice, der kostenfrei passgenaue Ladelösungen ermittelt.