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Bundesweit gibt es 27.730 öffentlich zugängliche Ladepunkte.
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Bundesweit gibt es 27.730 öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Hohe Preise, wenig Transparenz: E-Autofahrer haben sich vermehrt über Preise und Konditionen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen beschwert. Der Markt wird in einigen Regionen von wenigen Anbietern beherrscht, das Bundeskartellamt leitet deshalb eine Untersuchung ein.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll in Deutschland bis zum Jahr 2030 eine flächendeckende Ladeinfrastruktur entstehen, zu der insbesondere auch öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten gehören. Der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterliegt nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung, deshalb wird jetzt das Kartellamt aktiv.

„Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Ob Autofahrer auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb umsteigen, hänge maßgeblich von den Bedingungen und den Preisen für das Laden im öffentlichen Raum ab. „Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen“, so Mundt.

fragwürdige Praxis einzelner Betreiber

Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs seien neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung, heißt es vom Kartellamt. Gegenstand der Untersuchung sollen auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen sein. Darüber hinaus will das Bundeskartellamt die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen in den Blick nehmen.

Wegen intransparenten Preisstrukturen hat es bereits Abmahnungen gegen Ladenetz-Betreiber gegeben. Die Verbraucherzentrale NRW etwa verlangte vom Ladenetzbetreiber New Motion transparente Preisangaben an dessen Ladesäulen. Die Shell-Tochter verpflichtet Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Preis für das Aufladen eines E-Autos selbst zu recherchieren. Dabei verweist das Unternehmen auf Apps, ein Portal und eine Internetseite. Gleichzeitig schränkt es aber auch ein, nicht dafür garantieren zu können, dass die angezeigten Preise richtig, vollständig und zutreffend sind.

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