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Martin Hawlisch/CC BY-SA 3.0, Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Busfahrstreifen#mediaviewer/Datei:Busspur_und_Haltestelle_in_Mannheim_100_9128.jpg

Nun wird es konkret: Das Verkehrsministerium bestätigte laut Medienberichten gestern, dass der gemeinsame Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zur Abstimmung an die anderen Ressorts geleitet wurde – damit sich das Kabinett noch in diesem Sommer damit befassen kann. Sollte es durchgehen, könnten das Gesetz und die damit verbundenen Privilegien für Elektroauto-Fahrer schon im Februar 2015 in Kraft treten.

Die Umsetzung der Maßnahmen (bspw. kostenlose und reservierte Parkplätze, Nutzung der Busspuren, Ausnahmeregelungen bei Zufahrtsbeschränkungen) obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden – und aktuell scheint es mehr als zweifelhaft, ob einige in dem Gesetz vorgesehenen Privilegien in den großen Städten tatsächlich zur Anwendung kommen. Denn viele Kommunen sehen sich nun vor einem Dilemma: Einerseits wünschen sie sich aus bekannten Gründen mehr Elektroautos in den Städten, andererseits stößt die gezielte Bevorzugung von Elektroautos im Straßenverkehr und öffentlichen Raum auf Unmut. Entsprechend hat nun auch der Deutsche Städtetag Bedenken gegen einige im Elektromobilitätsgesetz vorgesehenen Privilegien geäußert – und steht mit seiner Kritik nicht alleine da.

 

Elektroautos vs. ÖPNV?

 

Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus forderte gestern im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" den Bund dazu auf, in einen offenen Dialog über den Gesetzentwurf zu treten. Denn nach Meinung des Städtetags stelle die Freigabe von Busspuren keine geeignete Maßnahme dar, da sie weiterhin Bussen, Taxen und Krankentransporten vorbehalten bleiben sollten, um den schnellen Verkehrsfluss – und somit letztlich auch die Attraktivität des ÖPNV - nicht zu gefährden. Articus hält zwar die Kennzeichnung von Elektroautos und anderen schadstoffarmen Fahrzeugen für richtig, ebenso wie die Reservierung von Parkplätzen an Ladesäulen – beim Thema Parkgebühren für Elektroautos sieht es aber schon wieder anders aus. Ein Bericht der FAZ verweist exemplarisch auf die Berliner und Münchener Verkehrsbetriebe, die sich ähnlich äußerten und damit auch die Position des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vertreten.

Dass die Sonderregeln nicht greifen, hält das Verkehrsministerium scheinbar für nicht realistisch. So sollen die Erfahrungen, die in den Modellregionen und Schaufenstern gesammelt wurden, belegen, dass Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien haben.

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