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Gestern hat die Bundesregierung das angekündigte – und viel kritisierte – Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG) beschlossen.

EmoG soll zum 1. Februar 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Die Zustimmung des Bundetags steht noch aus, das Prüfverfahren durch die Europäische Kommission ist angelaufen. Der Inhalt ist bekannt: Neben der Einführung besonderer Kennzeichen, wird es durch das EmoG möglich,

 

--- für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,

--- Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen,

--- Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden,

--- dass Kommunen Elektroautos Privilegien im Starßenverkehr einräumen, wie bspw. die Nutzung von Busspuren.