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Elektroautos (im Bild ein Renault ZOE) gehören nach Ansicht vieler Experten in einigen Jahren fest zum Stadtbild
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Elektroautos (im Bild ein Renault ZOE) gehören nach Ansicht vieler Experten in einigen Jahren fest zum Stadtbild

Während viele Kritiker des gerade verabschiedeten Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG) von höchstens geringen Effekten ausgehen, sehen das die Automobilexperten der Managementberatung Kienbaum offensichtlich anders: Eine aktuelle Studie prognostiziert die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen und kommt zu dem Schluss, dass dadurch bis zum Jahr 2020 zusätzlich 200.000 Elektroautos auf deutsche Straßen kommen. Mit einem Gesamtabsatz von rund 950.000 könnte somit das von der Bundesregierung ausgerufene Millionenziel knapp erreicht werden, so die Kienbaum-Studie - noch im März sind die Analysten von zunächst 750.000 und dann 800.000 Elektroautos bis 2020 ausgegangen (was streng genommen eine Zunahme von 150.000 E-Autos bedeutet...).

Als Haupttreiber sieht die Untersuchung, der ein detailliertes kundengruppenbasiertes Marktmodell zugrunde liege, die gewerblichen Kunden. Harald Proff, Geschäftsführer und Leiter der Global Practice Group Automotive bei Kienbaum, erläutert: "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es bietet den Unternehmen erneut ein Signal, dass es nicht nur großen Kunden oder Wählergruppen, sondern auch der Regierung mit dem Thema ernst ist. Das unterstützt die Aktivitäten in den Unternehmen, die eine Konsolidierung und Fokussierung der häufig in extrem vielen Abteilungen durchgeführten Elektromobilitätsentwicklungen vornehmen müssen, um schneller attraktive Angebote machen zu können. Heute besteht in vielen Unternehmen die Situation, dass die isolierten Aktivitäten jeweils in Marketing, Vertrieb und Entwicklung oftmals für sich genommen unterkritisch sind, aber zusammengezählt eine signifikante Größe aufweisen. Das Gesetz ist zu begrüßen, auch wenn wir sicher bald von den üblichen Verdächtigen Analysen der zu erwartenden Staus auf den Busspuren hören werden. Der Gesetzgeber kann aber noch mehr Impulse geben: Zum Beispiel wären Sonderabschreibungen für die Aufwendungen der Ladeinfrastruktur gerade für die noch zurückhaltenden Privatkunden eine attraktive Option. Auf jeden Fall ist es aber richtig, weiterhin auf direkte Subventionen des Fahrzeugkaufs zu verzichten. Es sind am Ende die Aktivitäten vieler innovativer Unternehmen, die in der Elektromobilität eine Zukunftsperspektive sehen müssen – und das hängt nicht von einer kurzfristigen staatlichen Schröpfung der Steuerzahler und gleichzeitigen Subventionierung von Autokäufer und Automobilindustrie ab, wie man am Beispiel Frankreich sehen kann.“

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