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via Wikimedia Commons

Elektroautos werden künftig mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen werden müssen, wenn sie in den Genuss der im neuen Elektromobilitätsgesetz geregelten Bevorrechtigungen gelangen wollen. Noch haben sich die verantworlichen Stellen auf keine einheitliche Regelung festgelegt. Aktuell scheint noch vor der Plaketten-Lösung das E am Ende des Nummernschilds – analog zum H für Oldtimer – präferiert zu werden. Ein neuer, interessanter Vorschlag kommt nun von der Zeitschrift "EMobile plus solar", dem Mitteilungsorgan des Bundesverbandes Solare Mobilität e.V. (BSM).

Auch dieser Entwurf plädiert für eine Integration in das Nummerschild, allerdings an anderer Stelle: So könne man die Codierung der Antriebsart im linksseitigen blauen EU-Streifen unterbringen, den alle neuen KFZ-Kennzeichen besitzen.

 

Plakette oder Nummernschild-Integration: Welche Kennzeichnung für Elektroautos setzt sich durch?

 

Der Vorschlag sieht vor, dass der EU-Sternkreis etwas nach oben rutscht, ebenso die Länderkennzeichnung (in Deutschland das D), wodurch darunter Platz wäre für eine Codierung der Antriebsart – also im Falle von Elektroautos ein E. Wie das konkret aussehen könnte, haben die Autoren in der neuen Ausgabe von "EMobile plus solar" per Bild-Bearbeitung demonstriert, siehe hier. Der Vorschlag beschränkt sich nicht nur auf reine Alektroautos: Demnach könnten Plug-in-Hybride ein EH tragen (für Elektrisch-Hybrid), Hybridfahrzeuge ohne externe Lademöglichkeit ein HE oder auch EP bzw. ED für Elektrisch-Benzin- bzw. Elektrisch-Diesel-Hybridantriebe...

Der entscheidende Vorteil dieses Entwurfs liegt nach Ansicht der Autoren in der Möglichkeit, somit die Kennzeichnung von E-Autos (und allen anderen Antriebsarten) EU-weit einheitlich zu regeln. Natürlich sind sich die Autoren über die Schwierigkeiten diese europaweiten Abstimmungsprozesses bewußt. Man darf gespannt sein, welche Art von Kennzeichnung sich schließlich durchsetzt...