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Bald auch in Deutschland: Reservierte Parkplätze für Elektroautos
Rossographer | [CC BY-SA 2.0] |  via geograph.ie

Bald auch in Deutschland: Reservierte Parkplätze für Elektroautos

Mit der gestern erfolgten Zustimmung des Verkehrsausschusses des Bundestags ist der Weg frei für die Verabschiedung des Elektromobilitätsgesetz-Entwurfs (EmoG) der Bunderegierung im Plenum des Parlaments.

Eine Änderung wurde durchgesetzt: Die geplanten Privilegien sollen auch für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2 gelten, sofern diese mit Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Somit wird das EmoG voraussichtlich für alle Elektrofahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse gelten, deren Akkukapazität eine Mindestreichweite von 40 Kilometern ermöglicht.

Während die Abgeordneten der Regierungsfraktionen für den Entwurf mit der genannten Änderung votierten (was angesichts der Mehrheitsverhältnisse ausreicht), stimmte die Linksfraktion dagegen, die Politiker der Grünen enthielten sich. Der Grünen-Antrag für die Einführung einer Kaufprämie wurde abgelehnt. Eine Sonderabschreibung für gewerbliche Kunden wird ebenfalls – vorerst – nicht im EmoG enthalten sein, trotz des Plädoyers einiger Unionspolitiker sowie der Forderung des Bundesrats nach finanziellen Anreizen.

EmoG: Busspur-Nutzung bleibt enthalten

 

Nach dem wahrscheinlichen Durchwinken des Gesetzentwurfs im Parlament dürfen Kommunen Elektroautos Privilegien gewähren, wie kostenloses Parken, reservierte Parkplätze an Ladestationen sowie die vielfach kritisierte Nutzung von Busspuren. Viele Kommunen haben schon im Vorfeld angekündigt, von dem letztgenannten Recht keinen Gebrauch zu machen, da sie Beeinträchtigungen des ÖPNV befürchten. Privilegienberechtigte Elektroautos sollen zudem entsprechend gekennzeichnet werden, wofür noch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geändert werden müssen.

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