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Aricci526 | [CC BY-SA 3.0] |  via Wikimedia Commons

Die letzte institutionelle Hürde ist genommen: Am Freitag hat auch der Bundesrat dem Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG) in seiner Anfang März vom Bundestag verabschiedeten Fassung (eMobilitätOnline berichtete) abgesegnet – trotz zuvor geäußerter Bedenken.

Der Umweltausschuss des Bundesrats hatte dazu aufgerufen, das EmoG nochmals gründlich zu überarbeiten und dafür den gemeinsamen Vermittlungsausschuss des Bundesrats und Bundestags anzurufen – der Antrag bekam im Plenum jedoch keine Mehrheit. EmoG ist zunächst bis 2016 befristet. Bis dahin muss die Bundesregierung alle drei Jahre einen Report vorlegen, der über den Ist-Zustand und die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland berichtet.

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