Bewertung: 0 / 5

Chrischerf | [CC BY-SA 3.0] |  via Wikimedia Commons

Im März haben der Bundestag und der Bundesrat das Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG) beschlossen, mit dem künftig Sonderrechte für Elektroautos und Plug-in-Hybride geregelt werden (eMobilitätOnline berichtete).

Damit das Elektromobilitäts-Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann und dadurch in Kraft tritt, mussten noch die erforderlichen Verordnungen und eine Verwaltungsvorschrift beschlossen werden – was nun geschah.

Mit der Verordnung und der Verwaltungsvorschrift schafft die Bundesregierung die Voraussetzung, dass das EmoG einheitlich von Ländern, Städten und Kommunen umgesetzt werden kann. Konkret umfasst die Verordnung das besondere Kennzeichen für Elektrofahrzeuge sowie Sonderrechte im Straßenverkehr.

Kennzeichen für Elektroautos

 

Die unter die Definition des EmoG fallenden Elektroautos können künftig ein spezielles Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben "E" erhalten. Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge sollen durch eine hinten angebrachte Plakette gekennzeichnet werden.

Sonderrechte für Elektroautos

 

Die Verordnung sieht vor, dass Elektroautos folgende Sonderrechte erhalten können:

  • "die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,

 

  • Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden,

 

  • Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,

 

  • elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren."

Relevante Anbieter

Newsletter