Die Bundesländer haben sich in der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag für steuerliche Anreize für Elektroautos ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Neben einer Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge sieht der Gesetzentwurf auch bis 2019 befristete Anreize für Unternehmen vor, Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich zu installieren.
Eine zusätzliche Entschließung fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine spürbar stärkere Nutzung von Elektro-Zweirädern auch in der betrieblichen Mobilität zu erreichen ist. Die von Niedersachsen geforderte Umweltprämie hat es nicht in den Gesetzentwurf geschafft: Das Bundesland macht sich dafür stark, den privaten Kauf neuer, reiner Elektroautos mit 5.000 Euro zu bezuschussen, den von Plug-in-Hybriden mit einer elektrischen Mindestreichweite von 40 Kilometern oder Emissionswerten von unter 50 g CO2/km mit 2.500 Euro.
Ganz weg vom Fenster ist die Kaufprämie allerdings nicht, als Kompromiss wurde dazu eine Resolution verfasst, die ebenfalls von der Bundesregierung geprüft werden soll. Gesetzentwurf, Entschließung und Resolution werden nun an die Bundesregierung überreicht, die den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen, versehen mit ihrer Meinung, an den Deutschen Bundestag weiterleitet.
"Elektromobilität muss durch staatliche Marktanreize begleitet werden"
Der Hamburger Verkehrs- und Wirtschaftssenator Frank Horch kommentierte nach der Bundesratssitzung den Vorstoß zur weitergehenden Förderung der Elektromobilität:
"Heute haben wir mit der Elektromobilität in Deutschland einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht. Damit werden wichtige Impulse für den Markt gesetzt. Der Bundesrat hat die rechtssichere Beschilderung von Ladestationen für Elektroautos und die Bevorrechtigung von E-Autos beim innerstädtischen Parken beschlossen. Das ist eine grundlegende Weichenstellung. Hamburg hat genau dies seit mehreren Jahren durch wiederholte Gesetzesinitiativen vorangetrieben. Mit dem mittlerweile beschlossenen Elektromobilitätsgesetz und der nun erreichten Änderung der Straßenverkehrsordnung wird das Hamburger Anliegen praxisgerecht umgesetzt. Für den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur im Straßenraum stellt die heutige Entscheidung eine enorm wichtige Unterstützung dar. Hamburg setzt mit seinem breit angelegten Masterplan Maßstäbe und ist bundesweit beispielgebend. Es freut mich, dass damit noch ein weiteres Signal verbunden ist: Die klare Botschaft der Länder lautet, dass der junge Markt der Elektromobilität in Deutschland durch staatliche Marktanreize begleitet werden muss. Das ist ein wichtiger Impuls, um mehr Menschen zum Umstieg auf Elektromobile zu bewegen. Das steigert die Lebensqualität besonders in den Metropolen. Luftreinhaltung und auch die Verringerung der Lärmbelastung werden unterstützt. Wir wünschen uns, dass der Ländervorschlag für eine Sonderabschreibung beim Kauf von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur sowie die steuerliche Freistellung des Ladens privater Fahrzeuge von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz von Bundesregierung und Bundestag nunmehr so übernommen und beschlossen werden.“