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Cardenas | [CC BY-SA 3.0] |  via Wikimedia Commons

Nach wochenlanger Unsicherheit hat die EU-Kommission Ende letzter Woche grünes Licht für die von der Bundesregierung beschlossene Elektroauto-Kaufprämie gegeben. Die EU-Kommission stufte die staatlichen Förderung als beihilferechtlich unbedenklich ein. Dennoch wird es noch ein paar Tage dauern, bis die Prämie beantragt werden kann.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel erklärte: "Wir konnten die Gespräche mit der EU-Kommission über die Gewährung der Kaufprämie mit gutem Ergebnis abschließen. Jetzt kann die Förderrichtlinie dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach Inkrafttreten. (...) Das ist ein wichtiges industriepolitisches Signal für Deutschland."

Elektroauto-Kaufprämie kann nur online beantragt werden

 

Nachdem sich der Haushalts- und Wirtschaftsausschuss voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem sog. Umweltbonus befasst hat, kann die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt einen Tag später in Kraft - rückwirkend ab dem 18.5.2016. 

Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine können Neufahrzeuge mit einem Listenpreis von unter 60.000 Euro mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen lassen. Ein Antrag kann ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. 

So funktioniert die Beantragung der Elektroauto-Kaufprämie.

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