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Das selbstfahrende Elektroauto von Google.
Michael Shick | [CC BY-SA 4.0] |  via Wikimedia Commons

Das selbstfahrende Elektroauto von Google.

Neben technischem Optimierungsbedarf gibt es auch noch rechtliche Hürden, die den Betrieb automatisierter Fahrtechnologien einschränken. Eine davon wurde jetzt von der Bundesregierung abgebaut, um Rechtssicherheit für die Nutzer von Assistenz- bw. automatisierten Fahrsystemen zu schaffen.

Ende März ist eine modifizierte Regel des Wiener Übereinkommens in Kraft getreten, das für die Mitgliedsstaaten Standards bei den Verkehrsregeln formuliert. Das Bundeskabinett hat nun den entsprechenden Gesetzentwurfes zur Änderung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen.

Änderung soll Fortentwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützen

 

Infolge der Änderung des Übereinkommens sind nun erstmals Fahrzeugsysteme, wie Fahrerassistenzsysteme oder automatisierte Fahrfunktionen, erlaubt, die einen Einfluss auf das Führen eines Fahrzeugs haben. Zuvor war ein "Fahrzeugführer" zwingend vorgeschrieben. Dies ist nun gelockert, es wurden allerdings auch Voraussetzungen formuliert.

Demnach müssen die Systeme den einschlägigen technischen Regelungen der Vereinten Nationen entsprechen. Oder sie müssen so gestaltet sein, dass der Fahrer sie jederzeit übersteuern oder abschalten kann, wie die Bundesregierung mitteilt.

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