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Betreiber von E-Ladestationen können ab 2017 auf staatliche Subventionen hoffen.
von Wiki-Bilder (Eigenes Werk) | [CC BY 3.0] |  via Wikimedia Commons

Betreiber von E-Ladestationen können ab 2017 auf staatliche Subventionen hoffen.

Mit bis zu 30.000 Euro will die Bundesregierung den Ausbau von E-Ladestationen fördern. Das Gesamtvolumen der staatlichen Subvention liegt bei 300 Mio. Euro, von denen bis zu zehn Prozent auf einen Antragsteller entfallen können. Interessierte Institutionen können ab Januar 2017 Gelder zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur anfragen.

Normallladestationen bis 22 kW erhalten maximal 3000 Euro, während Schnellladepunkte bis 100 kW mit bis zu 12.000 Euro unterstützt werden. Verfügt die Station über mehr als 100 kW, ist sogar eine Förderung bis 30.000 Euro möglich. Die Regierung gewährt bei einem Anschluss an das Niederspannungsnetz bis 5000, bei einem Anschluss an das Mittelspannungsnetz maximal 50.000 Euro. Förderfähig sind sowohl neue Standorte als auch der Umbau bestehender Ladestellen. Die Antragsteller sollen einen Teil der Kosten selbst tragen, sodass die Regierung maximal 60 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien bzw. aus vor Ort erzeugtem regenerativem Strom, beispielsweise im Rahmen einer Photovoltaik-Anlage, nachzuweisen. Die Anlage muss mindestens für einen Zeitraum von sechs Jahren aktiv sein.

Die Förderrichtlinie legt weitere Details fest. Ein Zugang zu Ladesäulen, die gängige Standards wie Typ2 und CCS unterstützen müssen, soll rund um die Uhr möglich sein - andernfalls fällt eine monetäre Beihilfe bei positivem Bescheid in geringerem Umfang aus. Ein Betrieb von 12 Stunden ist die förderfähige Untergrenze. Der Antrag muss vor den Bauarbeiten gestellt werden, die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten unter Umständen eine Erhöhung der Förderobergrenze um bis zu zehn Prozent.