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Der Bundesrat hat weitere Ideen zum Ausbau elektromobiler Infrastrukturen.
Credits to Habib M’henni - Eigenes Werk, via Wikimedia Commons

Der Bundesrat hat weitere Ideen zum Ausbau elektromobiler Infrastrukturen.

Der Bundesrat will rechtliche Hürden zur Ausweitung von Ladeinfrastuktur weiter verringern. Dies geht aus einer Mitteilung vom vergangenen Freitag (23.9.) hervor.

Die Einrichtung von Ladestationen an privaten Stellplätzen, zum Beispiel in der hauseigenen Garage, soll deutlich vereinfacht werden. Hier strebt der Bundesrat eine Änderung des Miet- und Wohnungsrechts an, auch mit dem Ziel der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zu einer Stellungnahme vorgelegt, bevor diese den Vorschlag an den Deutschen Bundestag zur Entscheidung weiterreicht.

Bereits am vergangenen Donnerstag (22.9.) hat der Bundestag einen Gesetzesvorschlag der Regierung zur steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen angenommen. Bisher wurden E-Mobile, deren Zulassung zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2015 erfolgte, für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, während Halter von E-Fahrzeugen, welche ab dem 1.1.2016 auf die Straße gelassen wurden, für fünf Jahre keine steuerlichen Abgaben zu erwarten hatten. Die Steuerbefreiung für die in diesem Jahr zugelassenen E-Fahrzeuge wurde nun ebenfalls auf zehn Jahre angehoben.