Wie angekündigt und erwartet, hat die französische Regierung die Elektromobilitätsförderung umstrukturiert. Während das Dekret hinsichtlich der Förderung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen kaum Überraschungen vorhält, gibt es doch eine interessante Neuerung im Bereich der Leichtkraftfahrzeuge.
Demnach können künftig zwei-, drei- und auch vierrädrige Elektrofahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L mit 250 Euro pro kWh und höchstens 1.000 Euro gefördert werden. Bedingung ist, dass der Motor maximal 3 kW leistet und das E-Fahrzeug keinen Bleiakku an Bord hat.