Das gemeinschaftliche Teilen von Autos, gemeinhin bekannt unter dem Begriff Carsharing, leistet einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Umweltbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr. Nach Angaben des Bundesverbandes CarSharing (BCS) kann ein Sharing-Fahrzeug bis zu 20 Pkws in innerstädtischen Wohngebieten ersetzen. Allerdings fehlen Kommunen oftmals geeignete Mittel zur Förderung der Ausbreitung weiterer Angebote, da aufgrund des immer weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens kaum noch Platz für weitere öffentliche Stellplätze zur Verfügung steht. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat der Deutsche Bundestag kürzlich das "Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)" verabschiedet.
Zunächst definiert das Gesetz den Begriff Carsharing und legt fest, wie Sharing-Pkws zu kennzeichnen sind. Ferner sind kommunale Straßenbehörden nun berechtigt, Parkflächen speziell für Sharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien. Anbieter wie Cambio oder Car2go dürfen, sobald das Gesetz am 1.9.2017 in Kraft tritt, im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens Stellplätze an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum verlegen. Um insbesondere die Ausbreitung von Flotten mit Elektroautos oder Plug-in Hybriden zu fördern, können bei der Auswahl geeigneter Standorte zudem Aspekte wie die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr sowie der Klimaschutzcharakter der Maßnahme berücksichtigt werden.
Anfang 2016 gab es in Deutschland bereits 1,26 Mio. Carsharing-Nutzer, die sich auf knapp 16.100 Fahrzeuge verteilten. Zu Beginn des vergangenen Jahres war in 537 Städten und Gemeinden ein Carsharing-Angebot verfügbar. Insbesondere das stationsgebundene Carsharing hat verkehrsreduzierende Wirkung, da nach Angaben des BCS bis zu 78 Prozent der Kunden kein eigenes Auto mehr besitzen.