Mit wegweisenden Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht gestern den Weg freigemacht für Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen. Auch wenn eine sofortige Umsetzung nicht zu erwarten ist, ist bereits klar, dass dies große Folgen für den innerstädtischen Verkehr haben wird – und eine große Chance für die Elektromobilität bedeutet.
Konkret wurden die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, die Luftreinhaltepläne für die Städte Stuttgart und Düsseldorf so anzupassen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden – ggf. unter Zuhilfenahme von Fahrverboten, deren rechtliche Zulässigkeit nun bestätigt wurde. Für eine konsequente Umsetzung der Luftreinhaltepläne dürfte der verstärkte Einsatz von Elektrofahrzeugen künftig unumgänglich sein.
10 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen
Eine der ersten Städte, die beschränkte Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen könnte, dürfte allerdings Hamburg sein. Der dortige grüne Umweltsenator Jens Kerstan kündigte dies kurz nach Bekanntgabe des Gerichtsurteils an. Weitere Städte könnten folgen: Insgesamt werden die Grenzwerte für Stickoxide derzeit in rund 70 Städten in Deutschland nicht eingehalten.
Würden Stickoxid-Umweltzonen eingerichtet, die Dieselfahrzeuge betreffen, die unterhalb der aktuellen Euro-6-Norm eingestuft sind, wären nach Angaben der SZ 10 Millionen der rund 15 Millionen Dieselautos in Deutschland betroffen. Insbesondere für Handwerker und Gewerbetreibende, die zu einem Großteil Diesel-Fahrzeuge nutzen, wird die Elektromobilität zu einer ernstzunehmenden Option, auch wenn es für manche Berufsgruppen zunächst Ausnahmeregelungen geben könnte.