Bewertung: 0 / 5

 
Die Dienstwagen von heute sind die Gebrauchtwagen von morgen, so die Politik.
pixabay.com

Die Dienstwagen von heute sind die Gebrauchtwagen von morgen, so die Politik.

Elektroautos sind als Dienstwagen bisher wenig verbreitet, wie eine Umfrage Anfang des Jahres deutlich gemacht hat. Dies soll sich nun nach dem Willen der Bundesregierung ändern: Dienstfahrzeuge, die mindestens teilelektrisch betrieben werden, sollen laut einem aktuellen Gesetzesentwurf einen ermäßigten Steuersatz erhalten.

Das bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, berichtet die Zeit. Angesichts der meist noch höheren Anschaffungskosten sind E-Fahrzeuge als privat nutzbare Dienstwagen bisher finanziell unattraktiv.Für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen, bringt die Neuregelung große finanzielle Vorteile: statt der sonst fälligen 1 Prozent des Listenpreises, die monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, sollen Elektroautos und Hybridfahrzeuge nur noch mit 0,5 Prozent angesetzt werden. 

Neuregelung ab kommendem Jahr

Die Regelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 gekauft oder geleast werden. Die Bundesregierung erhofft sich von einer Zunahme elektrischer Dienstwagen auch positive Impulse für die Ausbreitung von Elektroautos in privaten Haushalten, da die "Dienstwagen von heute die Gebrauchtwagen von morgen" seien, so Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Auf Elektrofahrräder soll der ermäßigte Steuersatz nicht angewendet werden.

Relevante Anbieter

Newsletter