Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat im Zuge der geplanten Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts einen Diskussionsentwurf zu einem „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht" erarbeitet. Durch die Neuregelung könnten künftig Mieter von ihren Vermietern die Erlaubnis zum Errichten einer Ladestation für Elektroautos verlangen.
Zudem soll es für Wohnungseigentümer einfacher werden, Ladestationen auch gegen den Willen anderer Eigentümer aufzustellen. Bisher wird dies durch zahlreiche Einspruchsmöglichkeiten, bspw. wegen "Beeinträchtigungen des optischen Gesamteindrucks", erschwert.
Laternenparker müssen noch auf Lösung warten
Die mangelnde Verfügbarkeit von Ladestationen wird als wesentliches Hindernis für die Verbreitung von Elektroautos gesehen. Da der Großteil der Ladevorgänge zu Hause vonstatten geht, wie Studien zeigen, soll nun gezielt die private Ladeinfrastruktur gestärkt werden, um eine Kaufentscheidung zugunsten von Elektroautos zu unterstützen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Nicht erreicht werden mit dieser Neuregelung die geschätzt 30 Prozent der Autofahrer, die ihr Fahrzeug mangels eigenem Stellplatz am Straßenrand parken. Für diese Gruppe wird es auch noch Lösungen geben müssen.
Den Diskussionsentwurf können Sie hier einsehen: Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht