Am Freitag hat nun auch der Bundesrat die 0,5 Prozent-Regel beschlossen, womit die letzte formale Hürde für Steuererleichterungen für elektrisch angetriebene Dienstwagen genommen wurde. Das neue Steuergesetz wird im kommenden Jahr in Kraft treten und eine Laufzeit von 3 Jahren haben.
Die Regelung gilt für alle privat genutzten reinen Elektroauto- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden. Für diese Dienstwagen gilt dann nicht mehr die gewohnte 1 Prozent-Regel, sondern ein vergünstigter Steuersatz von 0,5 Prozent, der Elektro-Dienstwagen für Arbeitnehmer deutlich attraktiver macht.
Die Dienstwagen von heute sind die Gebrauchtwagen von morgen
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen, müssen bei einem Elektrofahrzeug monatlich also nur noch 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Von der Neuregelung werden sich bedeutende Impulse für den wichtigen Geschäftswagenmarkt erhofft, allerdings gibt es auch Kritik von Umweltverbänden an der Einbeziehung von Plug-in-Hybriden, die im Falle von schweren SUVs nicht besonders umweltfreundlich sind.