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Der Plug-in-Hybrid VW Passat GTE.
Volkswagen

Der Plug-in-Hybrid VW Passat GTE.

Um Elektroautos als Dienstwagen attraktiver zu machen, gilt seit diesem Jahr die sogenannte 0,5 Prozent-Regel. Der vergünstigte Steuersatz für alle privat genutzten Elektroauto- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen soll nach dem Willen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auch nach dem 1. Januar 2022 gelten, wenn die aktuelle Regelung ausläuft.

Scholz erklärte, dass rund die Hälfte aller Autos in Deutschland als Dienstwagen verkauft würden. Daher sei der Entschluss gefallen, die steuerliche Förderung zu verlängern, möglicherweise über das gesamte nächste Jahrzehnt, so Scholz. Plug-in-Hybride müssten künftig jedoch eine höhere elektrische Reichweite aufweisen, beispielsweise 80 Kilometer, um förderungswürdig zu sein, meint der Bundesfinanzminister.

Scholz: Plug-in-Hybride sollen mehr Reichweite haben

Damit würde die Politik den Umweltverbänden etwas entgegenkommen, die insbesondere die Vergünstigung für große Plug-in-Hybride kritisiert haben, die ihrer Ansicht nach nicht sonderlich umweltfreundlich seien. Zudem werde eine Ausweitung der 0,5 Prozent Regel auf Lieferwagen erwogen, die im städtischen Lieferverkehr eingesetzt werden, um die Luftqualität in urbanen Räumen zu verbessern.

Bei konventionell angetriebenen Dienstwagen muss bei privater Nutzung 1 Prozent des Listenpreises monatlich versteuert werden. Die 0,5 Prozent-Regel für Elektrofahrzeuge soll die höheren Anschaffungskosten ausgleichen, mehr Elektroautos auf die Straße bringen und den Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos beleben.

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