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E-Tretroller wie der Metz Moover sind zu gefährlich für den Gehweg, sagt der Bundesverkehrsminister.
Metz mecatech

E-Tretroller wie der Metz Moover sind zu gefährlich für den Gehweg, sagt der Bundesverkehrsminister.

Der bisherige Verordnungsentwurf zu Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) hätte das Fahren mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen erlaubt. Aber entgegen der ursprünglichen Pläne hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gestern bekannt gegeben, dass Elektro-Tretroller nun doch nicht auf Gehwegen zugelassen werden sollen.

Scheuer begründete die Entscheidung damit, dass eine Gefährdung von Fußgängern nicht ausgeschlossen werden könne, wenn die sogenannten E-Scooter mit bis zu 12 km/h auf dem Gehweg unterwegs seien – bleiben also noch Radwege und die Straße für die bis zu 20 km/h schnellen EKF. Einige Bundesländer hatten zuvor Bedenken angemeldet. Auch in Frankreich sollen EKF ab September 2019 von den Gehwegen verbannt werden. Der Bundesrat soll die neuen EKF-Regelungen am 17. Mai beschließen, nachdem die Bundesregierung vor wenigen Wochen den Weg frei gemacht hat für die Verordnung.

Mindestalter für Elektrokleinstfahrzeugen in der Diskussion

Auch Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) begrüßt die Entscheidung: „Der Gehweg ist zum Schutz der Fußgänger da und ich bin froh, dass das nun so bleibt.“ Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte sich dafür ausgesprochen, Elektrokleinstfahrzeuge von der Gehwegnutzung auszuschließen. Sowohl DVR als auch GDV plädieren zudem dafür, das Mindestalter für das Führen eines EKF von 12 auf 15 Jahre heraufzusetzen.