Der Bundesrat ebnet mit seiner Entscheidung vom vergangenen Donnerstag den Weg für die Zulassung von „Elektrokleinstfahrzeugen mit einer Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis einschließlich 20 km/h“ auf den deutschen Straßen.
Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer steht damit einer Zulassung der E-Tretroller noch in diesem Sommer nichts mehr im Wege.
Zugestimmt hat die Länderkammer – wie sich bereits abzeichnete – einem Verordnungsentwurf, der zwei Änderungen der ursprünglichen vorgesehenen Regelung enthält: E-Roller sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen und erst ab einer generellen Altersgrenze von 14 Jahren erlaubt sein. Frühere Pläne hatten eine Altersfreigabe von E-Scootern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 12 km/h bereits ab 12 Jahren vorgesehen.
E-Roller-Händler bereiten sich auf Aufschwung vor
Händler erwarten in der Folge der Straßenzulassung der E-Scooter einen deutlichen Aufschwung des entsprechenden Marktsegments: Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nordwest, verweist zum Vergleich auf den Boom der Verkaufszahlen von Elektrofahrrädern: Deren Jahresabsatz habe sich zwischen 2011 und 2018 verdreifacht – auf nunmehr 980.000 in Deutschland pro Jahr verkaufte E-Bikes.
E-Scooter könnten diese Zahlen noch in den Schatten stellen, so König: „Sie sind deutlich kostengünstiger und auch leichter zu transportieren als Pedelecs.“
Einfache E-Scooter sind ab etwa 200 Euro erhältlich und wiegen häufig um die fünf Kilo, was König als Kaufargument gilt:
„Zumal man die Roller auf Zugfahrten im Handgepäck unterbringen und vermutlich auch in die meisten Büros mitbringen kann.“
Experten der E-Mobilitätsbranche gehen zudem davon aus, dass sich nach der Straßenzulassung eine große Anzahl von E-Scooter-Sharing-Unternehmen in den Städten etablieren wird.