An E-Scootern scheiden sich derzeit die Geister: Während die einen das neue Fortbewegungsmittel als nachhaltigen urbanen Trend feiern, beschweren sich die anderen über Chaos und Raumnahme. Knapp zwei Monate nach ihrem Start soll es nun erste Einschränkungen für die elektrischen Tretroller der Sharinganbieter in Berlin geben.
Wie der Berliner Senat für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitteilte, werden aktuell Gespräche mit Vertretern der Sharing-Firmen Circ, Bird, Lime, Tier und VOI geführt, um die "E-Tretroller Mobilität zu verbessern". Im Fokus stünden die Themen Sicherheit auf Gehwegen und Fahrtrainings sowie die Vermeidung von massenhaft abgestellten E-Scootern an touristischen Hotspots und die Ausweitung des Leihangebots auf Außenbezirke.
Dabei wurden laut Senat folgende Vereinbarungen getroffen:
1. Parkverbot auf Gehwegen:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie die Bezirke haben das klare Ziel gesetzt, dass künftig keine E-Tretroller mehr auf Gehwegen abgestellt werden. E-Tretroller sollen stattdessen künftig am Straßenrand geparkt werden. Dafür werden die Bezirke eigene Plätze ausweisen, etwa indem Auto-Parkplätze oder andere Flächen umgewandelt werden. Die Umgestaltung startet ab sofort – Ziel ist es, spätestens für die Saison 2020 bereits deutliche Verbesserungen zu erreichen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten, etwa in Tel Aviv. Details der Ausgestaltung werden jetzt geklärt.
2. No-Park-Zones an historischen Stätten und touristischen Orten
Die Anbieter erklärten sich bereit, besondere historische Stätten oder andere touristisch relevante Orte per Geo-Fencing in den Ausleih-Apps von einer Abstellmöglichkeit auszunehmen. Sehr kurzfristig soll dies bereits für das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal umgesetzt sein. Die Bezirke werden mit den Anbietern weitere Gebiete verabreden, vor allem Grünanlagen, in denen das Abstellen des E-Tretrollers via App technisch verhindert wird.
3. Einführung von Sicherheitsmaßnahmen
Die Polizei Berlin wird mit den Anbietern Verabredungen treffen, wie eine einheitliche Basis-Information über Verkehrsregeln und sicheres Fahren gut verständlich in die Ausleih-Apps integriert werden kann. Die Anbieter werden zudem von sich aus Fahrtrainings anbieten. Die Polizeipräsidentin kündigte verschärfte Kontrollen an, um Verstöße von Nutzer*innen etwa gegen das Gehweg-Fahrverbot zu ahnden.
4. Vergrößerung des Verleihgebiets
Die Anbieter haben angekündigt, ihre Verleihgebiete sukzessive über die Innenstadt-Areale hinaus zu vergrößern. Dies sei Teil der Ausweitung ihres Geschäftsmodells, das zunächst in der Stadtmitte erprobt worden sei.
Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Parks ist für die Elektrotretroller bereits verboten, dies ist in der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung geregelt. Befahren werden dürfen Radwege und Straßen. Für das Abstellen gilt bisher die gleiche Regel wie für Fahrräder, nämlich dass sie auf öffentlichem Grund abgestellt werden dürfen, sofern sie niemanden behindern. Dies gelingt offenbar nicht in ausreichendem Maße.
Einer Datenanalyse von rbb24 zufolge, waren Mitte Juli etwa 4.800 E-Tretroller bei den Sharinganbietern in der Hauptstadt in Betrieb, drei Viertel davon waren in den 3 Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow unterwegs. Offiziell bestätigte Zahlen gibt es nicht. Derweil zweifeln Mobilitätsforscher den Nutzen der E-Scooter für die Verkehrswende an. In Wien bspw. existieren bereits Obergrenzen für E-Scooter pro Anbieter, was zumindest bezogen auf einzelne Bezirke in Berlin nun auch von einigen Politikern gefordert wird.