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WEG Reform soll private Ladestationen fördern.
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WEG Reform soll private Ladestationen fördern.

Das Justizministerium plant Erleichterungen im Wohneigentumsrecht, um den Bau privater Ladestationen für Elektroautos zu fördern. Dies geht aus dem Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hervor. Der Ausbau von Ladestationen im privaten Bereich soll die Verbreitung der Elektromobilität fördern. Bis Jahresende soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der Mietern und Wohnungseigentümern den Bau von E-Auto-Ladestationen erleichtert.

Derzeit kann in einer Eigentümergemeinschaft nur dann eine Ladestation errichtet werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Bei Mietshäusern können Vermieter den Bau der Ladestation verweigern. Zukünftig sollen alle Eigentümer und Mieter auf eigene Kosten eine Ladestation errichten können, so die Eigentümergemeinschaft den Bau beschließt – bei Verweigerung kann geklagt werden.

Reform soll Recht auf Einbau von Ladestationen bringen

Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin (SPD): „Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen.“ Diese Sicht unterstreicht auch der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU): „Das WEG-Recht darf auch die Trendwende bei der privaten Elektromobilität nicht behindern. Es muss diese Schlüsseltechnologie fördern. Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können."

Den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG kann man hier herunterladen.