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Vermieter müssen Mietern zukünftig den Einbau einer privaten Ladestation für ihr Elektroauto gestatten (auf dem Bild: ein Seat Mii electric).
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Vermieter müssen Mietern zukünftig den Einbau einer privaten Ladestation für ihr Elektroauto gestatten (auf dem Bild: ein Seat Mii electric).

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist nun endlich durch: Mieter und Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation für Elektroautos auf eigene Kosten. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums für die Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts Anfang der Woche beschlossen.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt dies: „Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.“

Praxisnahe Ausgestaltung des Gesetzes erforderlich

Bis es zu dieser Entscheidung kam, dauerte es allerdings ziemlich lange, meint der Bundesverband eMobilität (BEM).

BEM-Präsident Kurt Sigl erklärt: „Seit Jahren haben wir auf den Umstand verwiesen, dass eAutos zu 80 Prozent Zuhause oder beim Arbeitgeber geladen werden. Miet- und Einzelparteien in Mehrfamilienhäusern benötigen deshalb eine gesicherte Handhabe für den Einbau von Lademöglichkeiten, wenn sie ihr neues eAuto auch laden wollen. Doch anstatt hier zügig zu reformieren und dem Endkunden Sicherheit zu vermitteln, versickerte das Thema zwischen den Zuständigkeiten von Verkehrs-, Wirtschafts- und Justizministerium, und das, während die Strafzahlungen für Pkw-Hersteller auf CO2-Werte bereits niedergeschrieben waren.“

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung wirbt der BEM für eine praxisnahe Ausgestaltung der neuen Vorgaben unter Einbezug von Energieversorgern und Bauämtern und im Sinne des Klimapaketes. Eine Übersicht über die Gesetzesnovelle findet man hier.

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