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Ein Schwerpunkt der StVO-Novelle liegt auf einer erhöhten Radverkehrssicherheit.
DVW e.V.

Ein Schwerpunkt der StVO-Novelle liegt auf einer erhöhten Radverkehrssicherheit.

Ein Gastbeitrag von Heiner Sothmann, Deutsche Verkehrswacht e. V. (DVW)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) soll präventiv wirken. Sie regelt das Verhalten der Menschen, die im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, sodass vor allem Unfälle vermieden werden. Andererseits setzt sie repressive Maßnahmen bei Missachtung dieser Regeln, da Fehlverhalten in mehr als 90 Prozent der Fälle Unfallursache ist. Diese Regelungen müssen angepasst werden, denn das Mobilitätsverhalten der Menschen und das Verkehrsaufkommen ändern sich. Auch neue Technologien, Fahrzeuge oder Entwicklungen zum Beispiel in der Verkehrsüberwachung oder der Infrastruktur müssen berücksichtigt werden. Neben kleinen Änderungen gibt es immer wieder Novellen mit größerem Umfang.

Am 28. April 2020 trat eine Novelle der StVO in Kraft, die Schwerpunkte bei der Förderung von klimafreundlicher Mobilität, hauptsächlich aber der Sicherheit des Radverkehrs setzt. Die Novelle wurde mit gemischten Gefühlen aufgenommen, wobei die Fokusthemen aber weitgehend Zustimmung fanden. Die Deutsche Verkehrswacht e. V. (DVW) bewertet die neuen Regelungen in Bezug auf Radverkehrssicherheit als „Schritt in die richtige Richtung“.

Umweltfreundlicher

Das Nutzen von E-Autos und Carsharing soll gefördert werden, um Emissionen und Verkehrsaufkommen zu verringern. So sollen gesonderte Parkflächen (in Innenstädten) ausgewiesen werden können, die diesen Fahrzeugen vorbehalten sind. Entsprechende Zusatzschilder und Plaketten soll es geben. Auch mehrfachbesetzte Autos können durch ein Zusatzzeichen bestimmte Fahrstreifen vorrangig befahren.

Radverkehr fördern

Auch der Radverkehr und die Sicherheit sollen weiter gefördert werden. Radfahrende sollen mehr Rechte und mehr Verkehrsflächen bekommen:
So wird zum Beispiel die Personenbeförderung erleichtert, wenn das Fahrrad entsprechend ausgestattet ist und die Altersgrenzen eingehalten werden.
Für Lastenräder, die vermehrt privat und auch im beruflichen Kontext genutzt werden, soll es ausgewiesene Abstell- und Ladezonen geben.

Ein Grünpfeil speziell für den Radverkehr erleichtert das Abbiegen an Kreuzungen, auch wenn die Ampel Rot zeigt. Wichtig ist hierbei, dass der Fußverkehr absoluten Vorrang hat und Radfahrende vor dem Abbiegen anhalten müssen. Auch hier gibt es ein neues Zusatzschild.
Per neuem Verkehrszeichen sollen sogenannte Fahrradzonen angeordnet werden können, in denen der Radverkehr Vorrang hat und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Kraftfahrzeuge gilt.

Ebenfalls mit neuem Zusatzschild können Radschnellwege gekennzeichnet werden, die einen gleichbleibenden Verkehrsfluss von Fahrrädern ermöglichen und zum Beispiel Stadtzentren schneller erreichbar machen. Auch mehr Einbahnstraßen sollen für Radler in Gegenrichtung freigegeben werden.

DVW StVO Novelle
Heiner Sothmann ist Pressesprecher der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW).


Radverkehr sichern

Um die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen, werden vor allem Auto- und LKW-Fahrende in die Pflicht genommen. Park- und Haltevorgänge des Kraftverkehrs schränken Radfahrende zunehmen ein, besonders wenn ihre Verkehrsflächen betroffen sind. Darum soll es ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen geben. Bislang war ein Halten von bis zu 3 Minuten erlaubt. Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen wird von 5 auf 8 Meter erweitert, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen.

Beim Überholen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Elektrokleinstfahrzeugen soll es einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Meter außerorts geben. Das war bisher in der Rechtsprechung zwar schon Praxis, jedoch nicht im Gesetzestext festgehalten. Ergänzend hierzu wird die Möglichkeit gegeben, mit einem entsprechenden Verkehrszeichen ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen anzuordnen.

Um die Gefahr durch Abbiegeunfälle zu verringern, dürfen LKW an Kreuzungen nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine Verdoppelung der Bußgelder gibt es, wenn Fehler bei Abbiegevorgängen gemacht werden oder die Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen vernachlässigt wird. Letzteres hat besonderen Einfluss auf die sogenannten Dooring-Unfälle, bei denen Radfahrende durch achtlos geöffnete Autotüren gefährdet werden.

Höhere Strafen

Repressive Maßnahmen können laut DVW die Verkehrssicherheit positiv beeinflussen. Hierbei hebt sie die höheren Sanktionen bei der Rettungsgasse heraus. Das schnelle Vorankommen von Einsatzkräften zum Unfallort sei enorm wichtig, um Menschenleben zu retten. Das Nicht-Bilden beziehungsweise unerlaubte Nutzen der Rettungsgasse sei nicht nur rücksichtslos, sondern auch gefährlich. Bußgelder von 200 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg können jetzt die Folge sein.

Ein weiteres Problem der Verkehrssicherheit ist unangepasste Geschwindigkeit. Hier geht die Novelle ebenfalls repressiver vor und verhängt einen Monat Fahrverbot bei Überschreitungen ab 21 km/h innerorts. Auch „Blitzer-Apps“ sind nun eindeutiger verboten, um die Verkehrsüberwachung zu erleichtern.
Ebenfalls höher bestraft wird falsche Straßenbenutzung wie zum Beispiel rechtswidriges Befahren von Gehwegen oder Seitenstreifen. Darüber hinaus wurden die Bußgelder und Strafen bei sämtlichen Park- und Halteverstößen deutlich erhöht.

Interessanter Punkt der Novelle ist die wirksame Ahndung beim „Auto-Posing“, das oft der Tuning-Szene zugeschrieben wird. Dabei geht es um Sanktionen bei der Verursachung von unnötigem Lärm und Abgas, sowie „unnützes Hin- und Herfahren“. Bis zu 100 Euro können nun fällig sein.

Reform?

Auch wenn die Novellierung wichtige Punkte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit anpackt, ist laut DVW perspektivisch auch eine umfassende Reform der StVO denkbar, welche auf wissenschaftlicher Basis präventive und repressive Regelungen entwickelt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei sind unter anderem Wirkungsgrad und Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei ist nicht von Einzelmaßnahmen die Rede, sondern von einer Verordnung „aus einem Guss“.

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