Die vieldiskutierte Kaufprämie für abgasarme Benziner und Diesel ist vom Tisch: Die Bundesregierung konzentriert sich in ihrem Konjunkturpaket zur Corona-Krise auf eine verstärkte Förderung der Elektromobilität. So wird der staatliche Anteil am Umweltbonus in Form einer „Innovationsprämie“ verdoppelt.
Die Förderung des Bundes für die bestehende Umweltprämie soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen. Der Herstelleranteil von derzeit 3570 Bruttorabatt verändert sich nicht. Die Umweltprämie erhöht sich auch für Plug-in-Hybride zu den entsprechend geringeren Fördersätzen. Die Koalition verschanschlagt den Finanzbedarf der „Innovationsprämie“ mit 2,2 Milliarden Euro.
Weitere 2,5 Milliarden Euro sollen in Ladesäulen und die Batteriezellenfertigung investiert werden. Private und kommunale Betreiber werden mit insgesamt 1,2 Milliarden Euro dabei unterstützt, ihre Bus- und Lkw-Flotten auf alternative Antriebe umzustellen.
Steuerfrei bis 2030
Änderungen gibt es zudem bei der Dienstwagenbesteuerung: Vollelektrische Dienstwagen bis 60.000 Euro profitieren nun ebenfalls von der 0,25-Prozent-Besteuerung. Bislang lag die Kaufpreisgrenze bei 40.000 Euro. Alle Vollstromer sind nun bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Maßnahme war bisher bis 2025 befristet. Für alle anderen Fahrzeuge soll der CO2-Ausstoß ab 2021 als Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer hergezogen werden.
Die Große Koalition entschied sich auf Druck der SPD-Spitze gegen die Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos. Die Verbrenner profitieren dagegen von einer temporären Absenkung der Mehrwertsteuer. Diese sinkt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent. Das kommt natürlich auch Käufern von E-Autos zugute.