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Lars Zemke ist Vorsitzender des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge.
Lars Zemke

Lars Zemke ist Vorsitzender des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge.

Seit einem Jahr darf ein Teil der Elektrokleinstfahrzeuge legal in Deutschland bewegt werden. Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge zieht ein gemischtes Fazit. Ein Gastbeitrag* des Vorsitzenden Lars Zemke.

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen zugelassene E-Tretroller in Deutschland legal bewegt werden. Seitdem sind sie zu einer wertvollen Ergänzung im nachhaltigen Verkehrsmix geworden. Die Benutzung aller anderen Elektrokleinstfahrzeuge ist in Deutschland jedoch weiterhin nicht erlaubt und deren Fahrer werden kriminalisiert. Und während die Öffentlichkeit und die Presse hauptsächlich die Probleme der Sharinganbieter im Fokus hat, sind gerade privat gekaufte E-Tretroller auf dem Land und in Kleinstädten wichtige Ergänzungen zur individuellen Mobilität. Abschließend positiv ist die Unfallzahl zu bewerten. Im Vergleich zu allen anderen Fahrzeugklassen haben Elektrokleinstfahrzeuge in den letzten 12 Monaten die wenigsten Schwerverletzten und Toten zu beklagen.

Das Verkehrsministerium hat im letzten Jahr mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV einen Weg gewählt, der zwar formaljuristisch gangbar ist, aber in der Anwendung viele Probleme geschaffen hat. So wurde nur die Bauform Tretroller für den Straßenverkehr freigegeben, andere innovative Konzepte, wie das Monowheel oder das Elektroskateboard, sind weiterhin verboten und deren Nutzer werden als Straftäter verfolgt. Im Vergleich zu anderen Ländern innerhalb der EU wurden dort im letzten Jahr deutlich liberalere und zukunftsorientierte Gesetze geschaffen. z.B. in Italien mit einer Verordnung für alle Fahrzeuge seit 04.06.2019 sowie in Frankreich seit dem 25.10.2019. Österreich wiederum stellt das eKF bis 25km/h dem Fahrrad gleich und regelt Schäden über die persönliche Haftpflicht des Nutzers. Auch der in Deutschland verwendete Slogan “dem Fahrrad gleichgestellt” hat nur Verwirrung geschaffen, da für den Endnutzer nicht ersichtlich war, dass eKF eben doch Kraftfahrzeuge sind. Die Folge waren unter anderem unzählige Anzeigen wegen Alkohol am Steuer.

Um auch zukünftig innovative Konzepte zu betrachten, startet das Bundesamt für Straßenwesen zusammen mit der TU-Dresden das Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" und analysiert, inwieweit sich die Vorgaben des Verordnungsgebers zu Elektrokleinstfahrzeugen bewährt haben. Dabei sollen sowohl die in der eKFV geregelten Fahrzeuge als auch solche eKF mit vergleichbaren Eigenschaften, die nicht darunter fallen, aber ungeachtet dessen im Verkehr zu beobachten sind, betrachtet werden. Dazu werden auch Erfahrungen aus dem Ausland berücksichtigt. In dreißig Monaten Projektlaufzeit wird besonders die Verkehrssicherheit von eKF, insbesondere das aktuelle Unfallgeschehen in Deutschland in den Fokus genommen. Über den Zeitraum von zwei Jahren werden Unfallursachenanalysen durchgeführt und Verletzungsmuster bewertet. Gleichzeitig sind Beobachtungen zum Verkehrsablauf, dem Nutzerverhalten und der Verkehrsflächennutzung geplant. Die Erkenntnisse des Projektes werden im dritten Quartal 2022 veröffentlicht.

Und trotzdem ist festzuhalten, dass die Schwarzmalerei im Vorfeld bezüglich erhöhter Unfallzahlen und Toten im Straßenverkehr widerlegt werden konnte. Viele leichte Unfälle ließen sich auf die Unerfahrenheit mit den neuen E-Tretrollern zurückführen. Bei schweren Unfällen waren oft Autos oder Lastwagen beteiligt, ein Problem, das wir mit Fahrradfahrern und Fußgängern teilen. Als Bundesverband würden wir uns wünschen, dass sich auch die Presse diesem, in letzter Konsequenz tödlichem, Problem stärker annimmt. Stattdessen scheinen jedoch Artikel über umgeworfene E-Tretroller deutlich mehr Reichweite zu erzielen.

Als Verband fordern wir daher endlich eine weitere Öffnung der Gesetzgebung für alle Elektrokleinstfahrzeuge und eine echte Gleichstellung mit dem Fahrrad. Die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung zeigt hier nur wieder auf, dass in Deutschland ein Gesetzestext mehr zählt als eine sinnvolle Gesetzgebung. Leider erkennt man diese Chancen im Verkehrsministerium und in den Bundesländern bisher nicht. Gerade die private Nutzung von eKF kann ein wesentlicher Bestandteil des Individualverkehrs und eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV sein. Gerade im Sub-Urbanen und ländlichen Raum, wo der ÖPNV häufig defizitär ist, und der tägliche Weg zum Bahnhof eine hohe Bedeutung hat, können diese Fahrzeuge eine zusätzliche nachhaltige Alternative zum Pkw darstellen. Bei der Nutzung des ÖPNV können sie sicher verstaut werden, wodurch das Anschließen am Bahnhof mit überfüllten Fahrradständern ebenso entfällt wie auch das Verbleiben der Fahrzeuge über Nacht auf dem Gehweg. Und auch deutsche Sharinganbieter arbeiten kontinuierlich an mehr Nachhaltigkeit. Wir als Bundesverband wollen diese Entwicklung auch in den folgenden Jahren weiter begleiten und vorantreiben.

* Gastbeiträge spiegeln nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider.

Über Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.: Der Bundesverband ist die Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen, die in diesem Bereich aktiv sind. Wir vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wir werben weiterhin für eine innovative Mobilitäts- und Verkehrspolitik und versuchen, umweltbewusste und platzsparende Fahrzeuge als sinnvolle Alternative der Verkehrswende in der Gesellschaft bekannt zu machen.