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Mindestens 150 kW Ladeleistung sollen die vom Bund geförderten Ladestationen bieten. (Symbolbild: Aral)
Aral

Mindestens 150 kW Ladeleistung sollen die vom Bund geförderten Ladestationen bieten. (Symbolbild: Aral)

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschlossen. Ziel ist der Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten und mindestens 150 kW Ladeleistung bis 2023. Aktuell haben laut Bundesregierung weniger als zwei Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Die Auschreibung der zehn bis 15 geplanten Lose wird europaweit erfolgen.

„Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur schaffen wir es, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Rosinenpickerei verhindern

Die Bundesregierung fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur schon geraume Zeit. Die bisherigen Programme reichen nach Ansicht des Kabinetts aber alleine nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig oder nur temporär, also etwa nur in Ferienzeiten, frequentiert werden. 

Deshalb sollen bei der Ausschreibung attraktive und weniger attraktive Standorte in sogenannten Losen zusammengefasst werden, um Rosinenpickerei von Seite der Anbieter zu verhindern. Und anders als bei bisherigen Förderverfahren verpflichten sich die Anbieter mit der Förderbewilligung dazu, die Ladeinfrastruktur auch tatsächlich aufzubauen. 

Beteiligungsmöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen

Der Bund will dabei nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW. Dabei werden auch Bietergemeinschaften erlaubt, damit sich kleine und mittlere Unternehmen an dem Verfahren beteiligen können. 

Das Schnellladegesetz soll nach Plänen der Regierung noch im Frühjahr verabschiedet werden, die Ausschreibung dann im Sommer starten.