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eBikes werden immer beliebter, im Bild das Grace MX II Urban derzeit zu sehen auf der Eurobike
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

eBikes werden immer beliebter, im Bild das Grace MX II Urban derzeit zu sehen auf der Eurobike

BEM fordert einheitliche Prüfnorm und angepasste Verkehrswegenutzung

 

Der Markt für Pedelecs und Elektrofahrräder befindet sich scheinbar unaufhaltsam im Aufschwung. Stetig wachsende Verkaufszahlen freuen dabei nicht nur die Einzelhändler, sondern die gesamte eMobilitäts-Branche. In den vergangenen Wochen haben jedoch Sicherheitstests vom ADAC und der Stiftung Warentest verschiedene Sicherheitsmängel bei einigen in Deutschland verkauften Modellen zu Tage gebracht. "Die schlechten Testergebnisse und das anschließend hohe mediale Echo haben bei den Kunden verständlicherweise zu Verunsicherungen geführt.“ so Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbands eMobilität e.V. (BEM).

Sigl kritisiert, dass bisher noch keine auf Elektrofahrräder ausgelegten Sicherheitsvorschriften existieren trotz der durch den elektrischen Antrieb und der damit verbundenen höheren Geschwindigkeit größeren Belastung auf die einzelnen Bauteile.  "Der BEM fordert deshalb verlässliche Sicherheitsstandards und eine einheitliche Prüfnorm für eBikes und Pedelecs. Dies wäre einerseits eine Hilfestellung für die Verbraucher, da eine standardisierte Regelung hohe Qualität garantiert, gleichzeitig vor mangelhaften Produkten schützt und letztlich ein sicheres Fahrerlebnis gewährleistet. Andererseits schaffen einheitliche Standards auch Klarheit und Orientierung für die verschiedenen Hersteller, Zulieferer und Einzelhändler, die sich bei uns im Bundesverband eMobilität organisieren und engagieren", betont Sigl.

 

Auch Verkehrsregelung im Rückstand

 

Weiterhin gibt es bei Städten und Gemeinden noch erheblichen rechtlichen Klärungsbedarf bezüglich der Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Elektrozweiräder. Viele Städte und Gemeinden würden ihre Radwege gerne für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen, freigeben. Laut geltendem EU-Recht werden jedoch alle Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h als Kraftfahrzeuge eingestuft und müssen damit grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Elektrofahrräder mit Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 25 km/h werden dagegen wie normale Zweiräder behandelt und dürfen auf den Radwegen bleiben. "Wir halten die aktuelle Regelung grundsätzlich für angemessen. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang jedoch, die zulässige Geschwindigkeit von S-Pedelecs auf 50 km/h anzuheben, damit diese im Verkehrsfluss gut mithalten können", so Sigl und ergänzt: "Das S-Pedelec ist eine neue Art von Verkehrsmittel, dem zukünftig im Straßenverkehr eine immer höhere Bedeutung zukommen wird, vorausgesetzt, die Politik versteht es rechtzeitig, die richtigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen."

Der BEM fordert vor diesem Hintergrund, dass das S-Pedelec in der zukünftigen Verkehrswegeplanung entsprechend berücksichtigt wird, z.B. indem etwa der Ausbau von Radschnellwegen künftig stärker thematisiert und umgesetzt wird. Radschnellwege sind nach dem Verständnis des BEM sowohl außer- als auch innerorts besonders gut ausgebaute Radwege, auf denen aufgrund ihrer vergleichsweise breiten Fahrspur S-Pedelecs zugelassen werden sollten. "Wir regen deshalb an, in der Frage der Nutzungserlaubnis für S-Pedelecs zukünftig zwischen Fahrradwegen und Radschnellwegen zu differenzieren. Auf diese Weise würde das S-Pedelec als Alternative zum Auto noch attraktiver und gleichzeitig würde der normale Radverkehr davon profitieren", so Sigl abschließend.

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