Bewertung: 0 / 5

 
Mercedes Plug-in-Variante der C-Klasse soll 100 Kilometer vollelektrisch bewältigen können. Künftig wollen die Schwaben die Hybridtechnologie aber nicht mehr weiterentwicklen und sich stattdessen auf reine Batterie-Autos konzentrieren.
Daimler

Mercedes Plug-in-Variante der C-Klasse soll 100 Kilometer vollelektrisch bewältigen können. Künftig wollen die Schwaben die Hybridtechnologie aber nicht mehr weiterentwicklen und sich stattdessen auf reine Batterie-Autos konzentrieren.

Im Juni 2020 hat der Bund seinen Anteil am Umweltbonus verdoppelt. Die Verlängerung der sogenannten „Innovationsprämie“ bis Ende 2025 ist bereits beschlossen und soll nun regulatorisch festgezurrt werden. In diesem Zuge sind nun wohl auch strengere Vorgaben für Plug-in-Hybridfahrzeuge geplant, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Dies gehe aus dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine neue Förderrichtlinie hervor.

Plug-in-Hybride machen etwas weniger als die Hälfte der mit der E-Auto-Prämie geförderten Fahrzeuge aus. Seit dem Start der Förderung zählt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 356.510 Anträge für diese Fahrzeugart - das entspricht einem Anteil von knapp 45 Prozent.

Um gefördert zu werden, dürfen die Teilzeitstromer aktuell höchstens 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern aufweisen. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 steigt diese Mindestreichweite nach bisherigem Stand auf 60 Kilometer, ab dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer.

CO2-Kriterium soll entfallen, Mindestreichweite früher steigen

Mit der geplanten Änderung soll ab dem 01. Oktober 2022 das CO2-Kriterium wegfallen und ausschließlich die elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Ab dem 1.1.2024 müssen Plugin-Hybride laut Entwurf der Förderrichtlinie eine Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen, um förderfähig zu sein. Das wäre entsprechend ein Jahr früher als nach den aktuellen Regularien.

Der ADAC begrüßte die strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge als Voraussetzung für die Förderung. Die höheren Reichweiten im rein elektrischen Betrieb sollten aber nur ein erster Schritt sein, sagte eine Sprecherin. „Plug-in-Hybride, die auch als Einstieg in die Elektromobilität gelten, können zum Klimaschutz im Verkehr dann beitragen, wenn sie möglichst viel elektrisch gefahren werden“. Bisher vorliegende Daten deuteten aber darauf hin, dass vor allem in der gewerblichen Nutzung noch deutliche Potenziale für höhere elektrische Fahranteile bestehen. Deshalb sollten Teile der Förderung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden.

„Millionen Euro an Steuergeldern sinnlos aus dem Fenster geworfen“

Grünen-Verkehrsexperte Oliver Krischer sagte, die Anpassung sei wichtig, komme aber vier Jahre zu spät.

„In der Zwischenzeit sind Millionen Euro an Steuergeldern sinnlos aus dem Fenster geworfen worden und der Wandel zu reinen Elektroautos wurde ausgebremst“, so Krischer.

Neu bei der Förderrichtlinie ist außerdem laut Entwurf, dass auch sogenannte Elektroleichtfahrzeuge künftig förderfähig sein sollen. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die etwa im Stadtverkehr eingesetzt werden. Zudem sind Erleichterungen für Leasingfahrzeuge geplant.

Relevante Anbieter

Newsletter