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Julian Herzog | [CC BY 3.0] | 

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass das Elektromobilitätsgesetz noch in diesem Jahr kommen soll. In ihrer Pressemitteilung spricht die Bundesregierung zwar selbst davon, dass das Millionenziel "noch fern scheint". Aber sie zeigt sich entschlossen, wichtige Schritte zu ergreifen, die zu einer verstärkten Verbreitung der Elektromobilität führen sollen – auch wenn, wie bereits bekannt, Kaufprämien seitens der Politik nach wie vor abgelehnt werden. Die gesetzlichen Regelungen sollen verbesserte Voraussetzungen für die Nutzung von Elektroautos schaffen, geplant sind drei Gesetzespakete:

Das erste sehe Vorgaben für Beschilderungen sowie eine zusätzliche Kennzeichnung der Elektrofahrzeuge in Form eines "E" auf dem Nummernschild vor. Zudem soll im zweiten und dritten Teil Regelungen der Lade-Infrastruktur und ein Förderprogramm mit zinsgünstigen Krediten geben. Im Gesetz soll auch klar festgelegt werden, auf welche Fahrzeugtypen und -technologien die Regelungen bezogen sind.

 

Verkehrsminister plädiert auch für Beschaffungsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen

 

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sagte zu dem geplanten E-Mobilitätsgesetz: "Wir wollen Elektroautos mit Privilegien ausstatten, die einen Zusatznutzen für die Käufer bedeuten." Gemeint sind damit bspw. Sonderrechte beim Parken oder zum Befahren der Busspuren.

Im zweiten Teil des Gesetzes soll nach dem Willen des Verkehrsministers auch eine Beschaffungsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen verankert werden, was zu einem vergrößerten Angebot an Elektroautos führe. Denn: "Ein echter Markt entsteht erst dann, wenn es auch einen Gebrauchtwagenmarkt gibt", so Dobrindt.

Der dritte Gesetzesteil soll u.a. die Vorausstezungen formulieren, nach denen der Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge mit KfW-Krediten gefördert werde. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte der Verkehrsminister, dass sich die Förderung jedoch nur auf die Batteriekosten beziehen werde.

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