Auch Pedelecs besitzen ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) – das je nach Gewicht und Zuladung der Fahrerin oder des Fahrers schon mal überschritten werden kann. Über diesen Aspekt machen sich die wenigsten Radfahrer Gedanken, daher ist es die die Pflicht der Verkäufer, darauf hinzuweisen. Vor Kurzem hat das Landgericht Bonn geurteilt, dass Pedelec-Verkäufer einen schriftlichen Nachweis über die Beratung zum zulässigen Gesamtgewicht führen müssen. Andernfalls besteht Rücknahmepflicht. Es müsse explizit darauf hingewiesen werden, dass zum Gesamtgewicht auch das Eigengewicht des Elektrofahrrads gehöre.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der ein Pedelec mit einem Eigengewicht von 25 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 120 kg gekauft hatte. Da er selbst 110 kg wiegt, wurde das zGG um 15 kg überschritten. Obwohl bereits 1.500 Kilometer mit dem Pedelec zurückgelegt wurden, musste der Verkäufer das E-Rad zurücknehmen, da er kein entsprechendes Beratungsprotokoll vorlegen konnte (dem Käufer wurden vom Neupreis von 2.300 Euro 2000 Euro erstattet).
Zulässiges Gesamtgewicht handelsüblicher Pedelecs realitätsfern?
Der E-Bike-Experte und 1. Vorsitzende von ExtraEnergy e.V. Hannes Neupert kritisiert die zGG-Festlegungen der meisten handelsüblichen Pedelecs und erklärt auf dem ExtraEnergy-Onlineportal:
"Hier mal eine beispielhafte Berechnung. Zulässiges Gesamtgewicht - 25 Kg Eigengewicht des Pedelecs = 95 Kg Zuladung - Kindersitz mit Kind zu 25 kg = 70 kg - Aktentasche 5 kg = 65 kg - Kleiner Einkauf 5 kg = 60 Kg zulässiges Körpergewicht inklusive Klamotten und ggf. nasser Regenklamotten. Also, wer mehr als 55 kg wiegt, sollte lieber nicht im Alltag mit einem handelsüblichen Pedelec fahren."
Da der durchschnittliche Bundesbürger aktuell rund 75,6 Kilogramm wiege, sei ein zGG von 120 kg realitätsfern. Sinnvoll und alltagstauglich seien effektive Zuladungen von 140 bis 160 kg.
Quelle: extraenergy.org