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www.pd-f.de / Kay Tkatzik

Pedelecs und E-Bikes sind das Erfolgsmodell der Elektromobilität. Mit der Verbreitung der elektrifizierten Fahrräder geht aber auch eine Berichterstattung einher, die auf tatsächliche und vermeintliche Gefahren verweist, inklusive regelmäßiger Artikel über Unfälle und Sicherheitsrisiken. Sind das medial breit getretene Einzelfälle oder steckt das Risiko im System?

Mit dem kommenden Frühling startet auch die neue Fahrradsaison – Grund genug, einige Fakten, Informationen und Fahrsicherheits-Tipps rund um E-Bikes und Pedelecs zu geben.

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

 

Auch wenn Pedelec und E-Bike meist synonym verwendet werden und E-Bike mittlerweile so etwas wie die übergeordnete Kategorie für Elektrofahrräder ist, besteht ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied: Ein Pedelec hat keinen Gasgriff und unterstützt nur, wenn man in die Pedale tritt. Bei rund 95 Prozent aller in Deutschland verkauften E-Bikes handelt es sich um Pedelecs.

Das deutsche Gesetz unterscheidet vier Elektrorad-Gattungen:

  1. E-Bike bis 25 km/h ohne Anfahrhilfe,
  2. E-Bike bis 25 km/h mit Anfahrhilfe bis 6 km/h,
  3. „S-Pedelec“ bis 45 km/h mit Anfahrhilfe bis 20 km/h und
  4. E-Bike mit Gasgriff, ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.

Die ersten beiden Kategorien gelten als Fahrräder, die letzten beiden sind rechtlich als Kleinkrafträder eingeordnet – und dürfen bspw. nicht für den Einsatz mit Kinderanhänger oder Kindersitz genutzt werden. Zudem sind ein entsprechender Führerschein sowie ein Versicherungskennzeichen notwendig.

Geht von Pedelec-Akkus eine Gefahr aus?

 

Tatsächlich müssen einzelne E-Bike-Akkus als Gefahrgut deklariert und entsprechend verschickt werden – im montierten Zustand am Fahrrad greift diese Regelung jedoch nicht und E-Bikes und Pedelecs können ganz normal versendet werden. Der Pressedienst Fahrrad spricht in diesem Zusammenhang von einer "rechtlichen Spitzfindigkeit, die beweist, dass alltägliche Praxis und Gesetzgebung beim Elektrorad noch nicht synchronisiert sind".

Grundsätzlich unterscheiden sich Pedelec-Akkus nicht von anderen häufig genutzten Batterien, wie sie in Akkuschrauber, Handy, Laptop oder elektrischer Zahnbürste zu finden sind. Ivica Durdevic vom schweizerischen E-Bike-Hersteller Flyer erklärt:

"Das Risiko explodierender Akkus ist genau so niedrig wie bei Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten, an die wir uns längst im Alltag gewöhnt haben. Man sollte im Umgang mit dem Akku ein paar grundsätzliche Regeln beachten: Er darf nicht geöffnet werden, auch Sturz und Stoß sollte man vermeiden.“

Sind E-Bikes zu schnell für die Stadt und stören den Verkehr?

 

Sogenannte S-Pedelecs können den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen – ein rasantes Tempo, das aber auch mit einem Rennrad oder bei Bergabfahrten ohne größere Probleme erreicht werden kann. In der Stadt entspricht das jedoch fast der Geschwindigkeit, mit der PKW unterwegs sind. Allerdings erreichen S-Pedelecs solche Geschwindigkeiten nicht aus dem Stand, wie E-Bike-Expertin Mareen Werner verdeutlicht:

"Ein durchschnittlich trainierter Freizeitradler erbringt bei einem Körpergewicht von 70 kg eine Dauerleistung von ca. 150 Watt. Mit 200 Prozent Tretkraftunterstützung bedeutet das, dass 450 Watt Antriebsleistung erbracht werden. Die damit erreichte Endgeschwindigkeit bewegt sich im Bereich 35 bis 38 km/h. 45 km/h sind demnach ein Spitzenwert, der nicht als dauerhafte Reisegeschwindigkeit erreicht wird.“

Andererseits könne die höhere Fahrgeschwindigkeit für einen harmonischeren Verkehrsfluss sorgen, da die Differenzgeschwindigkeit zum Auto bei Pedelecs und E-Bikes geringer als beim klassischen Fahrrad ist - E-Biker müssen also weniger oft überholt werden.

Kann die konventionelle Fahrrad-Technik mit modernen E-Bike-Technologien mithalten?

 

Im Grunde sind E-Bikes und Pedelecs Fahrräder mit zusätzlichem Elektromotor. Aber das durch das Antriebssystem bedingte höhere Gewicht und die höheren Geschwindigkeiten sowie einwirkenden Kräfte lassen die Frage berechtigt erscheinen, ob ein "normales" Fahrrad mit zusätzlicher Antriebstechnologie sicher ist. Und die Frage ist auch berechtigt, qualitätsorientierte Hersteller verwenden für sensible Baugruppen spezielle Komponenten sowie leistungsstärkere Bremsen, die den höheren Anforderungen gewachsen sind, sehr günstige E-Bikes können das oftmals nicht aufweisen.

"Als Faustregel lässt sich sagen: Ab 1.500-2.000 Euro Kaufpreis macht man qualitativ kaum mehr einen Fehlgriff. Hier kann man sich nur in der Wahl des E-Bike-Typs irren, weshalb man sich unbedingt beim Fachhändler beraten lassen und vor dem Kauf diverse Modelle Probe fahren sollte“, meint Gunnar Fehlau, Leiter des pressedienst-fahrrad.

Tobias Spindler vom Darmstädter Faltrad- und E-Bike-Hersteller Riese & Müller ergänzt: "Auch bei schnellen E-Bikes muss man sich keine Sorgen machen: Die zulassungspflichtigen Räder werden, bevor sie in den Handel kommen, vom TÜV abgenommen. Hier handelt es sich also um geprüfte Sicherheit, der man voll vertrauen kann.“

 

Quelle: pressedienst-fahrrad

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