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So nicht! Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist nicht erlaubt, Ablenkung durch Handy oder Kopfhörer erhöht die Unfallgefahr.
obs/Präventionskampagne kommmitmensch/tomas rodriguez

So nicht! Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist nicht erlaubt, Ablenkung durch Handy oder Kopfhörer erhöht die Unfallgefahr.

Seit rund drei Monaten fahren elektrisch betriebene Roller im Rahmen der neuen Elektrokleinstgeräteverordnung legal durch die Straßen der deutschen Großstädte. Das Unfallgeschehen zeigt: Viele Fahrer unterschätzen die Geräte oder gehen fahrlässig mit ihnen um. Damit es nicht zu schweren Verletzungen kommt, sollten die Nutzer von E-Scootern einige Regeln beachten.

Einen entsprechenden Empfehlungskatalog veröffentlichte jüngst Kommitmensch, eine Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • E-Scooter gehören auf Radwege. Wenn diese fehlen, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
  • Fahrbahnwechsel und Richtungsänderungen müssen angekündigt werden.
  • E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.
  • Vorsicht bei Alkohol am Lenker: Es gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren.
  • Nicht ablenken lassen: Während der Fahrt nicht aufs Handy blicken oder mit Kopfhörern Musik hören.

Polizei-Statistik: E-Scooter-Unfälle meist von deren Fahrern selbst verschuldet

Hintergrund der Empfehlungen ist eine kürzlich von der Berliner Polizei veröffentlichte Statistik: Innerhalb der ersten drei Monate, die E-Scooter nun auf Straßen zugelassen sind, wurden in Berlin 74 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern polizeilich registriert. In 65 Fällen hatten die Fahrenden die Unfälle selbst verschuldet.

Anika Wichmann, Unfallchirurgin am Unfallkrankenhaus Berlin, berichtet: „Stürze mit dem E-Scooter ereignen sich häufig bei Fahrten unter Alkoholeinfluss, durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder weil die Fahrerinnen und Fahrer die Geschwindigkeit und die Handhabung unterschätzen.“

Wie auch schon der Tüv fordert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung : „Scooter bräuchten dringend einen Blinker. Denn im Gegensatz zum Fahrradfahren sollten beim E-Scooterfahren die Hände unbedingt am Lenker bleiben, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden.“ 

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