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Nicht so leicht, wie es aussieht: verlässliche Preise an einer Ladesäule von NewMotion erkennen.
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Nicht so leicht, wie es aussieht: verlässliche Preise an einer Ladesäule von NewMotion erkennen.

Fehlende Transparenz, umstrittene AGB-Klauseln: Die Verbraucherzentrale NRW hat die New Motion GmbH abgemahnt, weil sie Autofahrer nicht verbindlich über Preise informiere. Die Shell-Tochter bietet Kunden Zugang zu mehr als 125.000 Ladesäulen in Europa.

Autofahrer, die Benzin oder Diesel tanken, sehen die Literpreise schon beim Vorbeifahren an der Tankstelle. Bei Ladestationen für Elektroautos sollte ähnlich leicht zu erkennen sein, was ein Ladevorgang kostet, findet die Verbraucherzentrale NRW. Sie kritisiert, New Motion mache das Kunden des Ladenetzwerks nicht leicht.

Wogegen sich die Abmahnung richtet

Die Shell-Tochter verpflichtet Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Preis für das Aufladen eines E-Autos selbst zu recherchieren. Dabei verweist das Unternehmen auf Apps, ein Portal und eine Internetseite. Gleichzeitig schränkt es aber auch ein, nicht dafür garantieren zu können, dass die angezeigten Preise richtig, vollständig und zutreffend sind. „Unternehmen sind verpflichtet, vor Vertragsschluss aktiv über Endpreise zu informieren“, mahnt die Verbraucherzentrale.

Fehlende transparente Preisangaben an Ladesäulen für E-Autos seien inakzeptabel, aber derzeit weit verbreitet, heißt es weiter. Dabei gebe es große Preisunterschiede, wie die Verbraucherzentrale mit folgender Rechnung zeigt: Ob ein Wagen für 48 Cent pro Kilowattstunde aufgetankt wird oder für 30 Cent, mache bei einem 40-kWh-Akku immerhin einen Unterschied von 7,20 Euro aus.

Unterschiedliche Preise und Abrechnungsmodelle

Kunden von New Motion können ihre E-Autos an Ladesäulen unterschiedlicher Betreiber aufladen. Innerhalb dieses Ladenetzwerks gebe es sehr unterschiedliche Preise und Abrechnungsmodelle – etwa nach Strommenge, nach Zeit oder pro Ladevorgang, monieren die Verbraucherschützer.

Sie raten E-Fahrzeughaltern, vor jedem Ladevorgang die Preise zu dokumentieren, die an der Ladesäule, in einer App oder auf einer Website angezeigt werden. Zum Beispiel könne man ein Foto von der Anzeige an der Ladesäule machen oder Screenshots von den Angaben in Apps oder auf Internetseiten, schlagen sie vor. Kommt die Rechnung, sollten Autofahren sie mit den dokumentierten Preisen abgleichen und sich bei Beschwerden an den Anbieter wenden.