Bewertung: 0 / 5

 
E-Scooter: Das Unfallrisiko wird aktuell niedriger eingeschätzt als zu Beginn ihrer Straßenzulassung in Deutschland.
DEVK

E-Scooter: Das Unfallrisiko wird aktuell niedriger eingeschätzt als zu Beginn ihrer Straßenzulassung in Deutschland.

Am 1. März beginnt auch für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen das neue Versicherungsjahr. Privatbesitzern von E-Scootern bietet die DEVK ab diesem Zeitpunkt verbesserte Konditionen an. Denn Unfälle mit E-Scootern kommen laut DEVK seltener vor als gedacht. Eine Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter Pflicht. 

E-Scooter-Fahrer ab 23 Jahren zahlen für diese bei der DEVK künftig 28 statt wie bisher 48 Euro pro Versicherungsjahr und damit rund 42 Prozent weniger. Die 18- bis 22-Jährigen zahlen jährlich künftig 49 statt 75 Euro, was einem Preisnachlass von rund 35 Prozent entspricht. Fahrer unter 17 Jahren zahlen wie bisher 99 Euro pro Versicherungsjahr.

Gesenkt werden auch die Preise für Teilkaskoversicherungen für E-Scooter.

E-Scooter werden häufiger privat angeschafft

Anders als bei Mopeds müssen Besitzer von E-Scootern kein Blechschild an diesen anbringen, sondern nur einen gut sichtbaren Versicherungsaufkleber. Dieser gilt dann ein Jahr lang, bis ein neues Versicherungsjahr startet und ein neuer Sticker fällig wird. Neben den zahlreichen Verleihrollern nehmen auch die Privatanschaffungen von E-Scootern zu, die bereits Jugendliche ab 14 Jahren fahren dürfen – während für die Nutzung der E-Scooter der meisten Verleihfirmen die Volljährigkeit erreicht sein muss.

Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht: In Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren – zugelassen sind sie dann für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.

 

 

Relevante Anbieter

Newsletter