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Mieter können künftig den Bau von Ladesäulen oder einer Wallbox durchsetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen.
ADAC/Martin Hangen

Mieter können künftig den Bau von Ladesäulen oder einer Wallbox durchsetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen.

E-Auto-Nutzer, die in Mehrfamilienhäusern zur Miete oder als Eigentümer wohnen, haben künftig Anspruch auf den Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tiefgaragen. Das hat der Bundestag in der letzten Woche beschlossen. 

Der Schritt mache E-Autos für einen großen Teil der Bevölkerung praktikabler und attraktiver, so der ADAC. Bisher war es für Mieter und Wohnungseigentümer nur möglich, einen Stromanschluss für ihr E-Auto in der privaten Tiefgarage zu bekommen, wenn alle Eigentümer zustimmten.

Wenn E-Auto-Fahrer auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchten und technische Fragen geklärt sind, dürfen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft dies künftig nicht mehr verhindern. Bislang mussten bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen – war nur einer gegen eine Installation der Wallbox, war ein Einbau nicht möglich.

„Elektro-Autos sinnvollerweise zu Hause laden“

Karsten Schulze, Technikpräsident des ADAC, kommentiert die Neuregelung: „Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall. Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können.“

Eine ADAC-Studie hatte 2019 ergeben, dass nur vier Prozent der bundesweit rund 4.800 untersuchten Tiefgaragen mit mehr als zehn Stellplätzen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten.

Möglich wurde die Neuerung nun durch eine Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Ein Leitfaden für Eigentümer und Mieter, die eine Wallbox am Stellplatz einbauen wollen, findet sich hier.

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