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Parkstrom klärt darüber auf, wie Ladeinfrastruktur erfolgreich an Wohnimmobilien errichtet wird.
Parkstrom

Parkstrom klärt darüber auf, wie Ladeinfrastruktur erfolgreich an Wohnimmobilien errichtet wird.

- Sonderveröffentlichung -

Seit Dezember 2020 haben Mieterinnen und Mieter sowie Immobilieneigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Errichtung von Lademöglichkeiten in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Wohnhauses. Dieses "Recht auf Ladestation" wird durch das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) geregelt.

Der Ladedienstleister Parkstrom klärt im Rahmen der Best Practice-Reihe des Bundesverbands eMobilität BEM darüber auf,

  • wie Ladeinfrastruktur-Projekte in der Praxis umgesetzt werden,
  • worauf in der Projektierungsphase besonders geachtet werden muss, damit Ladesysteme erfolgreich in Immobilien integriert und langfristig sinnvoll genutzt werden können,
  • welche Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb z.B. in Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) zu beachten sind.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung wird Parkstrom-Geschäftsführer Stefan Pagenkopf-Martin ein Projekt aus der Praxis vorstellen. Anhand dieses Beispiels erklärt der Ladeinfrastruktur-Experte die wesentlichen Schritte, die für Planung, Installation und vor allem für den Betrieb von Ladestationen notwendig sind. Offene Fragen und Themen können erläutert und diskutiert werden. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung findet die zweite BEM-Lounge statt. Die Anmeldung dafür erfolgt separat.

Wann: Donnerstag, 24. Juni 2021 - 16.00 - 18.00 Uhr

Wo: Eventfläche der Parkstrom GmbH, Karl-Marx-Allee 71, 10243 Berlin

Wie: Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über diesen Link an.

Die Veranstaltung wird nach den aktuellen Regeln der Corona-Bestimmung des Landes Berlin durchgeführt. Alle Hygiene- und Abstandsregeln werden vom Veranstalter eingehalten. Bitte legen Sie einen negativen Corona-Test-Befund vor oder weisen Sie eine vollständige Impfung oder Genesung nach.


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