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BMW

Wie das Bundeswirtschaftsministerium heute bekannt gab, ist die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie tritt damit am 2. Juli 2016 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016. Nachdem die EU-Kommission die Kaufprämie in Höhe von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3000 Euro für Plug-In Hybride erst kürzlich bestätigt hatte, geschieht die Umsetzung in schnellen Schritten.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel zeigte sich heute erfreut: „Die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge startet am 2. Juli. Das ist ein wichtiges industriepolitisches Signal. Denn das Thema Elektromobilität entscheidet zusammen mit der Digitalisierung über die Zukunft der Automobilindustrie. Mit der Kaufprämie schaffen wir einen Anreiz dafür, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden." Gabriel erhofft sich durch die Förderung auch eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland: "Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland auslösen.“

Die Prämie wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

Interessierte Elektroautokäufer somit ab morgen ihre Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, das hierfür auch ein Info-Telefon (06196 908-1009) eingerichtet hat.

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