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Rund 800 Käufer des Model S müssen die erhaltene Kaufprämie zurückzahlen.
Tesla Motors

Rund 800 Käufer des Model S müssen die erhaltene Kaufprämie zurückzahlen.

Nachdem es in der Vergangenheit zwischen Tesla und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kontroversen darüber gab, ob das Model S die Kriterien der förderfähigen Fahrzeuge erfüllt, hat der Vorgang nun ernsthafte Konsequenzen für Käufer, die die Förderung in Anspruch genommen haben. Wie aus Medienberichten hervorgeht, will die BAFA bereits gezahlte Prämien wieder zurückfordern.

Betroffen sind alle Tesla-Kunden, welche die Elektroauto-Limousine vor dem 6. März 2018 gekauft und die Prämie in Anspruch genommen haben. Es soll sich um ungefähr 800 Fälle mit bereits bewilligtem Zuschuss handeln. 250 Verfahren waren bisher noch in der Bearbeitung und werden jetzt abgelehnt.

Der Stichtag des 6. März geht auf den Tag zurück, an dem die BAFA das Model S wieder auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge genommen hat.

Tesla nahm zu Vorwürfen Stellung

Vorausgegangen waren Vorwürfe gegenüber Tesla, dass der Preis nur vordergründig unter die ausschlaggebende Marke von 60.000 Euro Basispreis gesenkt wurde, um die staatliche Kaufprämie nutzen zu können. Zahlreiche Extras wie Rückfahrkamera und Spurhalteassistent wurden in ein Komfortpaket ausgegliedert. Jedoch will damals die Zeitung Auto Bild herausgefunden haben, dass die Fahrzeuge gar nicht ohne dieses Paket erworben werden konnten. Daraufhin strich die BAFA das Model S kurzzeitig von der Liste.

Tesla nahm unserem Portal gegenüber damals zu den Vorwürfen Stellung und ließ offiziell verlauten, dass das Model S durchaus in der Basisversion bestellt werden konnte und auch so ausgeliefert wurde.

Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme auf die BAFA-Liste im März 2018 war offenbar, dass Tesla seitdem auf seiner Webseite ausdrücklich darauf hinweist, dass das Einstiegsmodell Model S 75D auch ohne Komfortpaket bestellt und geliefert werden kann.

Hotline für Model S Käufer eingerichtet

Zu der jetzt verkündeten Entscheidung der BAFA, bereits gezahlte Kaufprämien rückabzuwickeln, sei es aufgrund mangelnder Gesprächsbereitschaft der Kalifornier gekommen. Nach dem Vorfall Ende letzten Jahres sei man laut BAFA bemüht gewesen, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden zu erzielen, bei der diese nicht von Rückzahlungen betroffen gewesen wären. Jedoch seine die Gespräche ergebnislos verlaufen.

Die BAFA will alle Betroffenen in den kommenden Wochen postalisch über den weiteren Verlauf informieren. Für Rückfragen hat die BAFA eine Hotline unter der Telefonnummer 06196/908-1009 eingerichtet.

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