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Für den Renault Zoe gingen zuletzt die meisten Anträge auf Umweltbonus-Förderung ein.
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Für den Renault Zoe gingen zuletzt die meisten Anträge auf Umweltbonus-Förderung ein.

Die geänderte Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ ist in Kraft. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. Reine Elektroautos erhalten künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro, Plug-in-Hybride bis zu 6.750 Euro.

Wer ein neues Elektroauto gekauft oder geleast hat, bekam bislang bis zu 6000 Euro an Förderung. Eine Hälfte steuerte der Bund bei, die andere der Hersteller. Jetzt wird der staatliche Anteil – befristet bis Ende 2021 – verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen.“

Förderung auch rückwirkend möglich

Die „Innovationsprämie“ gilt rückwirkend für neue Fahrzeuge, die zwischen 4. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden. Auch junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt, sind förderfähig.

Förderungsanträge können bis Ende 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht werden. Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück. Eine Neuerung: Eine Förderung durch andere öffentliche Mittel ist ausgeschlossen.

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