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E-Lastenräder, wie das Bring S der BAYK AG, stellen eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Transportern dar. Seit März 2021 wird der Kauf bestimmter Modelle vom BMU gefördert.
BAYK AG

E-Lastenräder, wie das Bring S der BAYK AG, stellen eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Transportern dar. Seit März 2021 wird der Kauf bestimmter Modelle vom BMU gefördert.

- Sonderveröffentlichung -

Am 01. März 2021 ist eine neue Richtlinie des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Elektrolastenrädern in Kraft getreten. Die E-Lastenrad-Richtlinie hat das Ziel, insbesondere den Lieferverkehr in den Innenstädten zu verändern. Käufer förderfähiger E-Cargobikes erhalten bis zu 2.500 Euro Zuschuss und können unter bestimmten Bedingungen den Antragsprozess kostenfrei von Fördermittelexperten übernehmen lassen.

Der Boom des Online-Handels bringt mehr Lieferfahrzeuge als jemals zuvor auf die Straßen, um die mittlerweile jährlich rund drei Milliarden Pakete auszuliefern - mehr als zehn Millionen Sendungen pro Werktag. Die Transporter blockieren Geh- und Radwege und fördern die Luftbelastung durch Abgasemissionen massiv. Deshalb hat es sich der Bund zur Aufgabe gemacht, den Lieferverkehr auf der letzten Meile nachhaltiger zu gestalten. Der Einsatz von E-Lastenrädern garantiert eine lokal emissionsfreie Lieferung, wesentlich weniger Störungen des Verkehrs und ist so eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu Diesel-Transportern.

Diese Bedingungen müssen förderfähige E-Lastenfahrräder erfüllen

Das Bundesumweltministerium fördert die Anschaffung von E-Lastenrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und kommunalen Bereichen. Die E-Cargobikes müssen serienmäßig und neu sein, um eine Förderung erhalten zu können, sowie eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen.

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen und Selbständige,
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.

Es werden 25 Prozent des Ausgaben für die Anschaffung gefördert, bis zu maximal 2.500 Euro pro E-Lastenrad oder Anhänger mit E-Antrieb. Die gewerbliche Nutzung ist für die Bewilligung des Förderantrags plausibel nachzuweisen. Die Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zeitraum vom 01.März 2021 bis zum 29. Februar 2024 auf dem elektronischen Weg entgegen.

Förderantragsservice auf emobilitaet.business

Der Marktplatz für Elektromobilität emobilitaet.business bietet neben einer großen Auswahl an Lastenfahrrädern auch einen komfortablen Service: die Übernahme des kompletten Antragsprozesses bis zur erfolgreichen Bewilligung der Födergelder. Dieses Angebot gilt für alle, die das leistungsstarke E-Lastenradmodell Bring S der Bayk AG über emobilitaet.business bestellen - für diese Kunden ist der Fördermittelantragsservice komplett kostenfrei.

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