Die Bundesregierung hat sich am Dienstag auf eine deutliche Senkung der Elektroauto-Kaufprämien geeinigt. Zudem beschränkt sich die Förderung ab dem 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge – Plug-in-Hybride werden dann nicht mehr gefördert.
Von 6.000 auf 4.500 Euro Bundesanteil
Der Kauf reiner Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) wird ab Januar 2023 je nach Kaufpreis nur noch mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst, gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemitteilung bekannt – aktuell sind es bis zu 6.000 Euro. Ab dem 1. September sind außerdem nur noch Privatpersonen förderberechtigt. Weiterhin entfällt der Umweltbonus für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis ab dem 1. Januar 2024 vollständig.
Die Förderung für Plug-in-Hybride endet bereits Ende dieses Jahres. Der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erklärt hierzu: „Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“
Förderung nach Zulassungsdatum - bis die Mittel ausgeschöpft sind
Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt und die Förderung endet laut BMWK, wenn die Mittel ausgeschöpft. Laut der Tagesschau sind in dem Fördertopf für 2023 2,1 Milliarden Euro und 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro – ist der Topf leer, bekommen die E-Auto-Käufer keine Prämie mehr.
Zudem soll die Förderung weiterhin an das Zulassungsdatum gebunden sein. Dies kann folglich für aktuell bereits bestellte E-Autos mit sehr langen Wartezeit bedeuten, dass man für sein neues BEV eine deutlich niedrigere Förderung als gedacht bekommt – oder schlimmstenfalls gar keine.
Die konkreten Reformschritte:
Ab dem 1. Januar 2023:
- Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt; danach erhalten Plug-In-Hybride keinen Umweltbonus mehr.
- Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro 4.500 Euro. Vollstromer mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro können 3.000 Euro Umweltbonus vom Bund erhalten.
Weitere Änderungen ab dem 1. September 2023:
- Dann sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt; eine Ausweitung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit vom BMWK geprüft.
Weitere Änderungen ab dem 1. Januar 2024:
- Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro 3.000 Euro. E-Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis als 45.000 Euro erhalten keine Kaufprämie mehr.
Die Fördersätze beziehen sich auf den Bundesanteil des Umweltbonus inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll laut BMWK auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen. Hierzu ist das Ministerium mit den Fahrzeugherstellern "im Austausch".